Es ist gängige Praxis – doch Recht ist es dennoch nicht: Mobilfunkunternehmen, die Gebühren für Papierrechnungen verlangen, handeln nicht korrekt. Darauf hat jetzt nochmals der Bundesverband der Verbraucherzentralen hingewiesen – in den letzten Wochen sind zahlreiche Urteile ergangen.
In puncto Gebühren für Papierrechnungen sind bereits mehrere Urteile ergangen. Seit 2012 haben die Verbraucherschützer diverse Anbieter abgemahnt. Je nach Vertrag wurden zwischen 1,50 und 5,11 Euro für die Papierform der Rechnung in Rechnung gestellt.
„Für Mobilfunkverträge, die online oder alternativ per Telefon oder in einem Ladengeschäft abgeschlossen werden können, ist die Erteilung einer Papierrechnung eine Vertragspflicht des Mobilfunkanbieters“, stellen die Experten klar. Ein gesondertes Entgelt dürfe dafür nicht verlangt werden. Einzige Ausnahme sind reine Onlineangebote.
„Verbraucher sollten ihre Mobilfunkverträge auf entsprechende Klauseln prüfen und bereits gezahlte Entgelte gegebenenfalls zurückfordern, soweit diese noch nicht verjährt sind“ rät die vzbv-Rechtsreferentin Rosemarie Rodden.
Nachdem der BGH im Herbst letzten Jahres ein verbraucherfreundliches Urteil gefällt hat, sind nun diverse Gerichte nachgezogen – betroffen waren unter anderem Simyo, Vodafone, Drillisch und Telefónica Germany. Zuletzt hatte Eteleon eine Berufung gegen ein Anfang Februar gefälltes Urteil zurückgenommen.
Discountfan-Fazit: Je nach Anbieter wurden für die Papierrechnungen im Jahr bis zu 60 Euro verlangt – bei Zweijahresverträgen macht dies schon eine dreistellige Euro-Summe aus. Wer die bezahlt hat, sollte jetzt bei seinem Telko vorstellig werden und das Geld zurückfordern.
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