Erneut versucht ein Unternehmen, mit der Lust der Deutschen auf Autos das schnelle Geld zu machen: Die Verbraucherzentrale Kiel warnt jetzt vor einer Firma, die eine Anmeldegebühr von 49, 90 Euro für die angebliche Vermittlung eines Gratisneuwagens verlangt – wer den Betrag überwiesen hat, wartet bis heute auf das Gefährt.
Laut den Verbraucherschützern aus Schleswig-Holstein handelt es sich um die Firma Free Placing GmbH i. G. aus Kiel, die auf ihrer Homepage Gratisneuwagen.de ein entsprechendes Angebot mache. Der vorgeschlagene Deal: Die neue Firma will die Kosten für die Anschaffung eines Neuwagens, aber auch für die KFZ-Steuer, für Inspektionen und für eine Vollkaskoversicherung für zwei Jahre komplett übernehmen. Finanziert werden soll das Ganze über Werbung, die auf den vermeintlichen Gratis-Autos prangt.
Allerdings lohnt sich der Blick ins Kleingedruckte: Wer die „Anmeldegebühr“ von 49, 90 Euro zahlt, wird lediglich in eine Datei aufgenommen, die dann interessierten Firmen zur Verfügung gestellt werden soll. „Ein Rechtsanspruch auf Vermittlung des gewünschten Neuwagens besteht schon nach den AGB dieser Firma nicht“, so die Verbraucherschützer.
Offenbar sind deshalb so viele Kunden auf das Angebot herein gefallen, weil die Firma die Anmeldegebühr erstatten wollte, wenn die Vermittlung scheitert. Allerdings hat die Verbraucherzentrale die Hotline überprüft. Das Ergebnis: Die Telefonnummer ist nicht mehr erreichbar. Betroffene hätten berichtet, dass auch auf Mails an diese Firma nicht reagiert werde.
„Verbraucher, welche die Anmeldegebühr gezahlt haben und bezweifeln, dass überhaupt eine Aufnahme ihrer Kundendaten in eine Datenbank der Firma Free Placing GmbH i. G. stattgefunden hat, sollten die Firma schriftlich per Einschreiben mit Rückschein auffordern, entsprechende Nachweise innerhalb von zwei Wochen vorzulegen“, so die Verbraucherschützer. Nachzuweisen seien auch die von der Firma zugesagten und damit vertraglich vereinbarten Bemühungen, die Kundendaten an interessierte Firmen weiterzuleiten. Wenn die Firma nicht reagiert, hätten die Kunden einen Rechtsanspruch auf Erstattung ihrer Vorausleistung. Ob Betroffene ihre Auslagen jemals erstattet bekommen sei damit aber „nicht garantiert“.