„Auch im Supermarkt gelten Regeln“ – darauf weist jetzt die Stiftung Warentest hin. Sie hat die häufigsten Irrtümer beim Einkauf im Discounter zusammengestellt und weist auf, welche Rechte Verbraucher genau haben.
Die Supermarkt-Regeln der Stiftung Warentest können ab sofort online eingesehen werden. Wer es noch genauer wissen will, findet im September-Heft einen ausführlichen Artikel dazu.
Ein leidiges Thema ist beispielsweise die Aktionsware. Oft ist sie schon nach wenigen Minuten oder Stunden vergriffen. Die Supermärkte winden sich mit dem Hinweis „solange Vorrat reicht“ heraus. Doch so einfach ist das nicht: Lebensmittel müssen laut „Stiftung Warentest“ bis zum Ende des ersten Aktionstages verfügbar sein, alle anderen Artikel mindestens bis zum Mittag. Die Experten berufen sich dabei auf ein entsprechendes BGH-Urteil.
Im Umkehrschluss gilt aber auch: Kunden dürfen nur „haushaltsübliche Mengen“ einkaufen. Manchmal sind Aktionswaren nämlich nur deshalb vergriffen, weil frühe Käufer gleich einen Jahresvorrat einheimsen wollen. Sie müssen aber an der Kasse damit rechnen, abgewiesen zu werden.
Der Hinweis „Öffnen verpflichtet zum Kauf“ darf hingegen getrost ignoriert werden: „Kartons von Eiern oder Aktionsware dürfen Kunden öffnen, wenn weder Inhalt noch Verpackung zu Schaden kommen“, stellt die „Stiftung Warentest“ klar. Dabei muss der Kunde jedoch vorsichtig vorgehen und darf die Verpackung nicht beschädigen.
Ein generelles Recht auf Umtausch besteht übrigens nicht. Gerade Aldi und Lidl zeigen sich aber erfahrungsgemäß bei Aktionsware recht kulant.
Weiteres wichtiges Detail: Offiziell darf der Einkaufswaren nur auf dem Gelände des Supermarktes verwendet werden. Wer den kompletten Einkauf bis vor die Haustür schieben will, sollte den Händler lieber vorher fragen.
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