BGH-Urteil: Ersatz-Bankkarte bei Verlust muss kostenlos sein

BGH-Urteil: Ersatz-Bankkarte bei Verlust muss kostenlos sein

Deutliche Niederlage für die Banken vor Gericht: Eine Ersatz-Bankkarte darf kein Geld kosten, wenn der Kunde den Verlust seiner Karte angezeigt hat. Das hat heute der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

BGH-Urteil: Ersatz-Bankkarte bei Verlust muss kostenlos sein
BGH-Urteil: Ersatz-Bankkarte bei Verlust muss kostenlos sein (Bild: Joe Miletzki)

Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Deutsche Postbank AG: Diese hat in ihrem Preisverzeichnis eine strittige Klausel stehen: Eine auf Wunsch des Kunden ausgestellte Ersatz-Girocard sollte 15 Euro kosten. Genau das passte den Verbraucherschützern nicht – und die obersten Richter gaben ihnen am heutigen Dienstag recht:

„Laut BGH gehört die Ausgabe einer Ersatzkarte zumindest bei Verlust oder Diebstahl zu den gesetzlichen Pflichten einer Bank, für die ein Entgelt nicht verlangt werden darf“, so der vzbv. Offen gelassen hat der BGH allerdings, ob für eine Ersatzkarte gezahlt werden muss, wenn eine Karte defekt ist oder sich der Name des Inhabers geändert hat. Der Standpunkt des vzbv ist klar: Hier dürfe nichts anderes gehen, da „in jedem Fall müssten die alten Karten beim Austausch auch gesperrt werden, um einen Missbrauch oder den Umlauf von mehr als einer Karte zu verhindern“.

Pikant an dem heutigen Urteil: Die Postbank steht mit ihren Bedingungen nicht alleine da. Vielmehr verlangen zahlreiche Banken meist zwischen zehn und 20 Euro für eine Ersatzkarte. Hier sollten Discountfans im Fall der Fälle also bei ihrer Bank anklopfen und auf das heutige Urteil verweisen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 20. 10.2015, Az.: XI ZR 166/14, hier die Pressemitteilung zum Urteil).

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