Warnung: Lebensgefährliche Geräte teils noch im Handel

Geiz ist nicht geil, sondern gefährlich: Zu diesem Schluss kommt der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Lücken bei der Produktsicherheit von No-Name-Produkten untersucht hat: Sicherheitsprobleme gibt demnach es vor allem bei Importen aus China. Besonders brisant: In einigen Bundesländern sind lebensgefährliche Geräte noch im Handel, die in anderen bereits verboten sind.

Geiz ist nicht geil, sondern gefährlich: Zu diesem Schluss kommt der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Lücken bei der Produktsicherheit von No-Name-Produkten untersucht hat: Sicherheitsprobleme gibt demnach es vor allem bei Importen aus China. Besonders brisant: In einigen Bundesländern sind lebensgefährliche Geräte noch im Handel, die in anderen bereits verboten sind.

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Zwar gibt es seit über einem Jahr in Deutschland ein neues Geräte- und Produktsicherheitsgesetz. Es verpflichtet Hersteller und Importeure ausschließlich sichere Produkte auf den Markt zu bringen. Allerdings scheint diese Regelung nicht wie gewünscht zu greifen. Die Zahl der im europäischen Schnellwarnsystem RAPEX als unsicher gemeldeten Produkte steigt rasant, allerdings bestehen „gravierende Mängel“ bei der Marktaufsicht, so die Verbraucherschützer. „In den zuständigen Länderbehörden fehlt Personal, eine funktionierende Koordination der Kontrollen findet nicht statt“, bemängelt der vzbv.

Gab es im europäischen Schnellwarnsystem RAPEX 2003 lediglich 139 Warnmeldungen, so waren es 2004 fast drei Mal so viele. Und allein im ersten Halbjahr 2005 wurden 348 Meldungen versandt – fast so viele wie im gesamten Zeitraum des Vorjahres. Zwei Drittel der Meldungen betreffen Produkte aus China oder sind unbekannter Herkunft. „Dabei bilden diese offiziellen Warnungen vermutlich nur die Spitze des Eisbergs“, so die Verbraucherschützer.

Besonders gefährlich: Ob brennender Toaster, schmorende Wasserkocher oder mit Chemikalien belastete Kinderwäsche – in Deutschland gehe jedes Bundesland mehr oder weniger allein gegen gefährliche Verbraucherprodukte vor.

So könne es zu der paradoxen Situation kommen, dass ein gefährliches Produkt in einem Bundesland verboten wird, in einem anderen Bundesland jedoch weiterverkauft werden darf – sei es weil die Behörden dort das Produkt als weniger gefährlich eingestuft haben oder noch gar nicht aufgefallen ist, dass dieses Produkt auch im eigenen Bundesland angeboten wird.

Für diese skandalösen Vorkommnisse gibt es auch konkrete Beispiele: So hat die baden-württembergische Prüfbehörde UMEG die Gefährlichkeit von Kettensägen aus Taiwan im Mai diesen Jahres bestätigt. Eine Rückrufaktion von den Behörden wurde in Bayern aufgrund einer anderen Einschätzung jedoch nicht angeordnet. Eine Meldung an das europäische Schnellwarnsystem RAPEX unterblieb ebenso.

Discountfan-Fazit: Wer zu geizig ist, gefährdet sein eigenes Leben: Zwar sollten nicht alle No-Name-Produkte verteufelt werden, dennoch findet man bei Markengeräten (die es im übrigen auch beim Discounter zu kaufen gibt) seltener solche Mängel. Auf jeden Fall sollte darauf geachtet werden, dass die Geräte die einschlägigen Prüfzeichen tragen.




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