Nur kurz nach der Unister Holding haben nun auch Unister Travel und weitere Tochterfirmen Insolvenz angemeldet. Mit dabei: Die Betreiber von „Ab in den Urlaub“ sowie „Fluege.de“. Wer hier gebucht hat, sollte sich vor Antritt der Reise näher informieren.
Der Fall Unister entwickelt sich allmählich zum Wirtschaftskrimi. Am 14. Juli 2016 verunglückten die beiden Gründer in Slowenien bei einem Flug. Nur vier Tage später meldete die Firma Insolvenz an, da sie „ohne Geschäftsführung und dadurch in ihrer Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt“ war, so Unister. Einen Tag später folgte die Insolvenz für die „Urlaubstours GmbH“, inzwischen haben drei weitere Tochterfirmen Insolvenz angemeldet.
Mit dabei ist auch die Betreiberfirma von „Ab-in-den-Urlaub.de“ und „Fluege.de“. Wer bei diesen Portalen seinen Urlaub gebucht hat, sollte sich nun genauer informieren. Auf der sicheren Seite dürfte man sein, wenn die Buchung bei einem der großen Reiseveranstalter wie „Tui“ oder „Thomas Cook“ endete, Unister hier also nur als Vermittler auftrat. In diesem Fall hat der Kunde einen Vertrag mit dem Reiseunternehmen und nicht mit Unister selbst.
Wer die Reisen direkt bei Urlaubstours gebucht hat, soll dem Insolvenzverwalter Lucas Flöther durch die Konkursversicherung aufgefangen werden. Dies berichtet das Portal „Tagesschau.de“. Eher unsicher sei die Buchung von Schnäppchenflügen, die Unister direkt unter eigenem Namen vertrieben hat – hier bleibt abzuwarten, ob der Kunde die Reise antreten kann.
Das Unternehmen selbst beeilt sich zu versichern, dass Buchungen von Pauschalreisen und Flugtickets nach wie vor „sicher“ seien. Weitere Fragen werden in einer FAQ zur Insolvenz von Unister beantwortet.
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