Lidl will es besser machen: Nachdem der Discounter von der Verbraucherzentrale Brandenburg wegen nicht vorhandener Aktionsware abgemahnt worden war, soll es beim Supermarkt die beworbene Ware zumindest bis zehn Uhr vormittags am Erstverkaufstag geben. Ob dies das Problem der zu schnell ausverkauften Schnäppchen lösen wird, bleibt abzuwarten.
Der Discounter wurde in der Abmahnung aufgefordert, „künftig die Werbung für einen Artikel zu unterlassen, der am ersten Verkaufstag 10 Uhr schon nicht mehr erhältlich ist“. Überraschenderweise haben die Lidl-Anwälte nun eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben.
„Nach der geltenden Rechtsprechung darf mit Aktionswaren nur geworben werden, wenn die Kunden eine reale Chance haben, die Waren zu bekommen – als angemessen gilt eine ausreichende Bevorratung für mindestens zwei Tage“, so die Verbraucherschützer. Sie raten Kunden nun zur Mitarbeit auf: Sollten diese feststellen, dass Lidl wieder Waren als Aktionsware bewirbt und dann nicht zumindest einen Tag lang bis 10 Uhr vorrätig hat, sollten sie sich mit dem Werbeblättchen an die Beratungsstellen wenden.
Discountfan-Fazit: Das Problem ist altbekannt – begehrte Aktionsware ist allzuschnell vergriffen. Discounter stehen hier jedoch auch vor einem Dilemma, denn nicht immer lässt sich prognostizieren, welche Artikel gut laufen und welche nicht. Norma hat hier einen guten Kompromiss gefunden: Bei ausgewählter Aktionsware können die Kunden Artikel reservieren. Somit ist gewährleistet, dass man auch bei späterem Erscheinen das Produkt noch erhält. Discountfan.de plädiert dafür, dass auch andere Discounter diesem Modell folgen.
Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort kein Schnäppchen mehr.