Urteil: Prepaid-Guthaben dürfen nicht verfallen

Prepaid-Guthaben für Handys dürfen nicht mehr verfallen. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden. Betroffen von dieser Entscheidung sind theoretisch auch zahlreiche Besitzer der Discounter-Prepaid-Cards von Aldi, Plus, Schlecker und anderen Anbietern.

Prepaid-Guthaben für Handys dürfen nicht mehr verfallen. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden. Betroffen von dieser Entscheidung sind theoretisch auch zahlreiche Besitzer der Discounter-Prepaid-Cards von Aldi, Plus, Schlecker und anderen Anbietern.

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So verfällt derzeit beispielsweise bei „Aldi Talk“ das Startguthaben auf der Karte nach zwölf Monaten. Wer die Karte mit 15 Euro auflädt, muss diesen Betrag ebenfalls innerhalb eines Jahres abtelefonieren, bei 30 Euro sind zwei Jahre Zeit.

Derartige Bestimmungen sind nicht zulässig, so das Münchner Gericht. Im konkreten Fall ging es allerdings nicht um eine Discounter-Karte, sondern um den Anbieter O2. Das Unternehmen kann zwar keine Revision einlegen, ein Hintertürchen bleibt aber noch: Das Unternehmen könnte vor dem Bundesgerichtshof gegen das Urteil vorgehen. An den Richterspruch gebunden ist bislang nur O2, allerdings rechnen Branchenexperten damit, dass auch andere Mobilfunkanbieter ihre AGB ändern könnte.

Laut „Spiegel Online“ wollen die Konkurrenten aber zunächst die Urteilsbegründung abwarten. Erst dann würde über weitere Schritte entschieden. Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort kein Schnäppchen mehr.




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