Knaller: 110 Prozent Geld zurück für 2in1-Notebooks – bis zu 287 Euro Gewinn

Knaller: 110 Prozent Geld zurück für 2in1-Notebooks - bis zu 287 Euro Gewinn

Bei Mediamarkt ist eine äußerst attraktive Geld-zurück-Aktion für 2in1-Notebooks mit Intel-Core-Prozessoren der 6. und 7. Generation gestartet: Bei „Nichtgefallen“ kann man den Rechner zurückgeben und erhält 110 Prozent des Kaufpreises erstattet – Discountfans winkt so ein Gewinn von bis zu 287 Euro.

Knaller: 110 Prozent Geld zurück für 2in1-Notebooks - bis zu 287 Euro Gewinn
Knaller: 110 Prozent Geld zurück für 2in1-Notebooks – bis zu 287 Euro Gewinn (Bild: Mediamarkt.de)

 

Achtung: Offenbar sind die Bedingungen der Aktion nachträglich verändert worden. Details hierzu am Ende unseres Textes.

Die Geld zurück Aktion mit 110 Prozent Cashback auf 2-in-1-Notebooks mit Intel-Core-Prozessoren der 6. und 7. Generation läuft ab sofort und nur bis Ende September. Natürlich kann sie jederzeit vom Anbieter vorzeitig beendet werden.

Das Prozedere ist einfach, hat aber auch seine Tücken. Wer aber alle Fallstricke beachtet, kann beispielsweise ein Notebook für 2875 Euro kaufen und erhält später 3162,50 Euro Geld zurück – macht unter dem Strich einen Gewinn von satten 287,50 Euro.

Damit alles reibungslos klappt, müssen sich Kunden genau an die Teilnahmebedingungen halten, die auch auf der Aktionsseite verlinkt sind. Nach dem Kauf des Notebooks muss man sich zunächst innerhalb von 14 Tagen auf 110prozent.org registrieren. Dabei zählt der Kauftag bereits als erster Tag der Frist.

Danach hat man 60 Tage Zeit, das Gerät zu testen. „Zwischen dem 30. und 60. Tag“ kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten und erhält dann 110 Prozent des Preises erstattet. Wer also innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen das Gerät an den Händler zurücksendet, erhält nur 100 Prozent, jedoch nicht den Bonus. Anders formuliert: Wer heute das Notebook kauft, sollte um den 20. September herum die Rückgabe beantragen. Innerhalb von zwei Tagen erhält man ein Rücksendelabel per Mail, die Rücksendung selbst muss innerhalb von 90 Tagen beim Veranstalter eingehen. Der Rückversand läuft nicht über den Händler, sondern über 110prozent.org.

Der Teufel steckt wie immer im Detail, also im Kleingedruckten. So ist beispielsweise vorgeschrieben, dass “ pro Person und pro Haushalt nur eine Inanspruchnahme zulässig“ ist. Am kniffligsten ist wohl die Vorschrift 9b. Dort heißt es wörtlich, es müsse das Produkt „in neuwertigem Zustand zurückgegeben werden, um sich für eine Rückerstattung zu qualifizieren“. Neuwertig bedeutet dabei komplett mit Verpackung, Netzteilen, Literatur und Zubehör, unbeschädigt und ohne permanente Markierungen oder Schäden.

Wer also ganz auf Nummer sicher gehen will, sollte das Notebook sehr sorgsam benutzen und nicht benötigte Originalteile in der Verpackung belassen. Bei hohen Summen dieser Art schadet es auch sicher nicht, den Zustand des Pakets vor dem Rückversand fotografisch zu dokumentieren. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, wählt obendrein eine DHL-Versicherung zum Aufpreis von sechs Euro – damit sind Transportschäden und Verluste bis zu 2500 Euro abgesichert. 

 

Achtung: Offenbar sind die Bedingungen der Aktion nachträglich verändert worden. Während am Mittwoch noch keine Einschränkungen bis auf Apple-Produkte angegeben wurden, heißt es nun: „Die Microsoft Surface Book, Microsoft Surface Pro 4 und Apple-Produkte sind ausdrücklich von der Aktion ausgeschlossen.“ Zum Vergleich: Vorgestern hieß der Satz: „Apple-Produkte sind ausdrücklich von der Aktion ausgeschlossen“. Hier ein PDF der Aktionsbedingungen vom Mittwoch. Selbst heute noch sind auf der Aktionsseite von Mediamarkt zahlreiche Surface-Geräte im Rahmen der Aktion zu haben (siehe auch unser Screenshot oben sowie ein großes jpg mit den aktuellen Aktionsangeboten von Mediamarkt im Rahmen der Aktion, bei der auch – wie schon vorgestern – die Surface-Geräte aufgelistet sind) – obwohl diese eigentlich ausgeschlossen sein sollen.

Discountfan-Tipp: Wer bereits ein Surface-Gerät gemäß den alten Bestimmungen gekauft hat, sollte sich auf die damals geltenden Bestimmungen beziehen – oder von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Allen anderen sei geraten, ab sofort die ausgeschlossenen Geräte nicht mehr zu bestellen – sofern man in Erwägung zieht, von der Geld-zurück-Aktion Gebrauch zu machen.

 

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