Gratis: Download von wichtigen Infos zur neuen Mehrwertsteuer

In genau einem Monat ist es soweit: Dann steigt die Mehrwertsteuer um drei Punkte auf stolze 19 Prozent. Dies heißt jedoch noch lange nicht, dass alle Artikel pauschal um drei Prozent teurer werden. Probleme kann es allerdings beim Umtausch von Weihnachtsgeschenken geben. Hilfe liefert eine Broschüre der Verbraucherzentrale, die kostenlos herunter geladen werden kann.

In genau einem Monat ist es soweit: Dann steigt die Mehrwertsteuer um drei Punkte auf stolze 19 Prozent. Dies heißt jedoch noch lange nicht, dass alle Artikel pauschal um drei Prozent teurer werden. Probleme kann es allerdings beim Umtausch von Weihnachtsgeschenken geben. Hilfe liefert eine Broschüre der Verbraucherzentrale, die kostenlos herunter geladen werden kann.

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Der hohe Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent fällt bei weitem nicht auf alle Produkte und Dienstleistungen an. So sind beispielsweise Mieten, Briefporto, Auslandsflüge und Arzthonorare grundsätzlich von der Mehrwertsteuer befreit. Den ermäßigten Satz von sieben Prozent muss man nach wie vor auf Bücher sowie Nahrungsmittel und Getränke sowie Tickets im öffentlichen Nahverkehr zahlen.

19 Prozent fallen hingegen auf die meisten Konsumgüter an. Gerade im Technik-Bereich dürfte der neue Satz hingegen kaum für Preissteigerungen sorgen:

Zum einen liefern sich die Händler bei Plasma-TVs, PCs und Notebooks sowie Hard- und Software einen erbitterten Preiskampf. Zum anderen ist gerade in diesem Segment der Preisverfall so stark, dass die Erhöhung um drei Prozentpunkte rasch wieder ausgeglichen ist.

Ohnehin steigen die Preise nicht um pauschal drei Prozent: Die Erhöhung bezieht sich nämlich auf den Nettopreis eines Produktes. Somit verteuert sich dieses „nur“ um 2, 59 Prozent. Ein Rechenbeispiel liefert dazu die Broschüre vom Bundesverband der Verbraucherzentralen, die kostenlos heruntergeladen werden kann.

Hier gibt es auch Antworten auf knifflige Fragen wie dem Umtausch von Weihnachtsartikeln: Geschieht dieser nach dem 31. Dezember 2006, so dürfte der Händler eigentlich den erhöhten Satz in Rechnung stellen. Allerdings muss der Händler beim Kauf explizit darauf hingewiesen haben. Ist dies nicht der Fall gewesen, hat der Kunde schon gewonnen. Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort kein Gratis-Angebot mehr.




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