Klarmobil: eScooter im Wert von 385 Euro zum Vodafone-Vertrag über 504,70 Euro

Klarmobil: eScooter im Wert von 385 Euro zum Vodafone-Vertrag über 504,70 Euro

Einen eScooter im Wert von 385 Euro gibt es jetzt zum Klarmobil-Handyvertrag mit Gesamtkosten von knapp über 500 Euro geschenkt – im Tarif enthalten sind zwei GByte Datenvolumen, eine Allnet-Flat und eine SMS-Flat.

Klarmobil: eScooter im Wert von 385 Euro zum Vodafone-Vertrag über 504,70 Euro
Klarmobil: eScooter im Wert von 385 Euro zum Vodafone-Vertrag über 504,70 Euro (Bild: Modeo.de)

Den Xiaomi Mi Electric Scooter Black M365 im Wert von 385 Euro zum Klarmobil-Handyvertrag kann man sich nur für kurze Zeit sichern, solange Vorrat reicht. Dem Preisvergleich zufolge kostet das Produkt im freien Handel derzeit mindestens 384,99 Euro mit Versand. Beim Klarmobil-Vertrag erhält man ihn für nur 4,95 Euro dazu. Der Scooter hat eine Reichweite von bis zu 30 Kilometern und steht kurz vor der offiziellen Zulassung in Deutschland. Mit dabei ist ein Doppel-Bremsensystem.

Der Vertrag selbst schlägt mit 19,99 Euro zu Buche, hinzu kommt noch eine Anschlussgebühr von ebenfalls 19,99 Euro. Hierfür erhält man eine Datenflat mit 2 GByte bei maximal 21,6 MBit/s, eine Allnet-Flat SMS und eine Allnet-Flat Telefonie. EU-Roaming ist natürlich inbegriffen. Genutzt wird das Netz von Vodafone. Wie immer läuft der Vertrag zwei Jahre und kann drei Monate vor Vertragsende gekündigt werden. Wer also im Frühjahr 2021 aussteigt, hat folgende Gesamtrechnung: 479,76 Euro Grundgebühren plus 19,99 Euro Anschlussgebühr plus 4,95 Euro für den Scooter ergeben Gesamtkosten von 504,70 Euro – zieht man davon den Preis des Scooters (Bestpreis derzeit 384,99 Euro mit Versand) ab, so verbleiben schlanke 119,71 für den Vertrag selbst. Umgerechnet auf den Monat ergibt dies weniger als fünf Euro für eine Vodafone-Flat mit zwei GByte Daten samt Telefon- und SMS-Flat.

Noch sind eScooter in Deutschland offiziell nicht zugelassen, allerdings hat das Kabinett erst gestern eine Verordnung für eScooter erlassen, die laut dem Bundesverkehrsminister noch im Frühjahr in Kraft treten soll. Das Gesetz muss zunächst vom Bundesrat genehmigt werden. 

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