„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ – diese alte Weisheit bestätigt sich ein weiteres Mal, wie die Verbraucherzentrale Sachsen vermeldet. Nach einer Stichprobe auf einem Wochenmarkt raten die Experten dazu, Obst und Gemüse grundsätzlich vor dem Kauf nachzuwiegen.
Die offenen Schalen mit Erdbeeren, Himbeeren, Brombeeren oder anderem Obst „sind nicht immer gleichmäßig gefüllt“, so die Verbraucherschützer. Gemeinsam mit dem Leipziger Eichamt war eine Stichprobe auf dem Leipziger Markt durchgeführt worden.
Allerdings gehen die Experten nicht so weit, den Händler Betrugsversuche vorzuwerfen. „Gerade bei offen in Selbstbedienung angebotenen Obstschalen und leicht verderblichem Obst werden verdorbene Früchte aussortiert, können beim Transport aus der Schale oder aus dem Korb herausfallen“, so die Experten. Auch durch Austrocknung könne es einen Gewichtsverlust geben.
Bei offenen Portionspackungen liege die Verantwortung für die Füllmenge grundsätzlich beim Händler. Er müsse dafür sorgen, dass die auf der Verpackung oder an der Ware angegebene Füllmenge auch tatsächlich eingehalten werde. „Verkauft er stark untergewichtige Schalen oder Körbe verstößt er gegen eichrechtliche Vorschriften“, so die Verbraucherschützer. Zu beachten sei dabei, dass das nicht ganz unerhebliche Gewicht der Schale oder des Korbes abgezogen werden müsse. Je nach Verpackung könne diese allein bis zu 200 Gramm ausmachen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen rät aus diesem Grund, bei größeren nachteiligen Abweichungen zwischen angegebenem und gewogenem Gewicht das zuständige Eichamt zu informieren. Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort kein Verbraucherschutz-Thema mehr.