Wenn Gefühle im Spiel sind, sitzt das Geld locker – diesen Umstand will offenbar eine Detektei ausnutzen und bietet Frauen für einen Betrag von 250 Euro an, ihren Mann zu überwachen. Verbraucherschützer warnen vor der Masche, ein Abmahnverfahren gegen die Briefversender soll eingeleitet sein.
Konkret stammen die Briefe laut der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz von einer Detektei „Bullman & Petersen“ aus Berlin. Den Empfängerinnen werde angeboten, ihren Mann überwachen zu lassen und so eine eventuelle Untreue zu überprüfen. „Ein Antragsformular mit einem rückwirkenden Auftrag liegt ausgefüllt und unterschriftsreif dem Schreiben bei“, so die Verbraucherschützer. Für einen Betrag von 250 Euro oder auch mehr könne man Informationen und einen Auftragsbericht erhalten.
Erzürnt zeigen sich ob dieses Geschäftsgebahrens nicht nur die Verbraucherschützer, sondern auch der Bundesverband Deutscher Detektive e.V. (Bdd). Die Masche sei eine „verleumderische und schwerwiegende Verletzung der Privatsphäre“, so die Experten. Man habe wegen des Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ein Abmahnverfahren gegen die Detektei bei der Wettbewerbszentrale Stuttgart eingeleitet.
Die Schreiben sind in der Tat perfide verfasst. Laut der Verbraucherzentrale heißt es wörtlich: „Einer unserer Tätigkeitsbereiche befasst sich damit unseren Mandanten Klarheit über die Treue Ihres Partners zu verschaffen. Im Zuge dieser Tätigkeiten gewinnen wir immer wieder Informationen über „unbeteiligte“ Dritte die nicht eigentliches Ziel unseres Auftrages sind. In 79% aller Fälle von ehelicher Untreue stellen wir fest das der/die Partner/in unserer Mandanten eine Affäre, mit einem/einer ebenfalls in einer partnerschaftlichen Beziehung stehenden Mann bzw. Frau haben. Durch umfangreiche Recherche in ihrem Ort haben wir diesbezüglich Information erlangt. Sie haben hiermit die Möglichkeit uns rückwirkend zu beauftragen Informationen über die Treue ihres Partners auszuwerten und Ihnen zukommen zu lassen.“
Bislang sollen bereits mehrere Beschwerden über diese Schreiben eingegangen sein. Die Verbraucherzentrale rät dringend davon ab, das Angebot ernst zu nehmen und der fragwürdigen Detektei einen Auftrag zu erteilen. Neben wettbewerbsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Verstößen sieht sie auch strafrechtliche Aspekte, die unbedingt zur Anzeige gebracht werden sollten, um diese Machenschaften möglichst schnell zu unterbinden. Problematisch sei auch, dass mit solchen grundlosen Anschuldigungen durchaus Misstrauen in Partnerschaften gesät werden kann. Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort kein Verbraucherschutz-Thema mehr.