In Liechtenstein können offenbar nicht nur deutsche Millionäre auf Kosten der Steuerzahler tricksen, auch so mancher Shop-Anbieter zieht den deutschen Kunden das Geld aus der Tasche. Die Verbraucherzentrale NRW warnt jetzt vor der Television Merchandising AG aus dem kleinen Fürstentum. Der Anbieter verhalte sich „eindeutig rechtswidrig“, so der Vorwurf.
Es habe bereits mehrere Beschwerden über die TVM gegeben, so die Verbraucherschützer. Zum einen würden andere Waren geliefert, als im Fernsehen angepriesen. Zum anderen verhalte sich die Firma bei der Rücksendung alles andere als kulant.
„In allen der Verbraucherzentrale bekannten Fällen hat TVM sich geweigert, das bereits per Nachnahme gezahlte Geld zu erstatten“, so die Experten. Statt dessen sollen die Kunden eine Gutschrift auf ihrem TVM-Konto erhalten haben. Allerdings wurde auch hier nicht der volle Betrag gut geschrieben, vielmehr wurden ohne jede Begründung 50 Euro abgezogen. TVM verkauft laut den Verbraucherschützern seine Produkte über diverse deutsche Privatsender.
Mit diesem Geschäftsgebaren „verhält sich die Television Merchandising AG eindeutig rechtswidrig“, so die Juristin Iwona Gromek von der Verbraucherzentrale. Denn wenn sich ausländische Unternehmen über deutsche Fernsehkanäle in deutscher Sprache an deutsche Verbraucher wendeten, gelte das deutsche Recht. Das bedeutet: Wer im TVM-Shop einkauft, schließt einen Fernabsatz-Vertrag mit einem gesetzlichen Widerrufs- und Rückgaberecht von 14 Tagen ab. Innerhalb dieser Zeit könne der Kunde die Ware ohne Angabe von Gründen zurückgeben – „und seriöse Firmen erstatten dann den Kaufpreis“, sagt Gromek.
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