Gratis: Online-Rechner zur Pendlerpauschale ermittelt Erstattung

Am 9. Dezember 2008 hat das Bundesverfassungsgericht den Steuerzahlern in Deutschland ein besonderes vorweihnachtliches Geschenk gemacht: Die Pendlerpauschale ist wieder in voller Höhe ansetzbar, viele erhalten vom Finanzamt eine stolzen Betrag zurück erstattet. Wie hoch dieser ausfällt, kann jetzt mit einem kostenlosen Online-Rechner ermittelt werden.

Am 9. Dezember 2008 hat das Bundesverfassungsgericht den Steuerzahlern in Deutschland ein besonderes vorweihnachtliches Geschenk gemacht: Die Pendlerpauschale ist wieder in voller Höhe ansetzbar, viele erhalten vom Finanzamt eine stolzen Betrag zurück erstattet. Wie hoch dieser ausfällt, kann jetzt mit einem kostenlosen Online-Rechner ermittelt werden.

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Die Pendlerpauschale war zum 1. Dezember 2007 aus Spargründen deutlich gestutzt worden: Seit diesem Datum konnten Steuerzahler nur noch Strecken ab dem 21. Fahrtkilometer ansetzen. Wer also weniger als 20 Kilometer zur Arbeit fuhr, konnte nichts mehr von der Steuer absetzen.

Das ist verfassungwidrig, haben die Richter nun entschieden. Dadurch erhalten viele Steuerzahler Geld vom Finanzamt zurück – herauskommen können erkleckliche dreistellige Euro-Summen. Wie hoch der Scheck vom Finanzamt auf Euro und Cent genau ausfällt, kann mit dem kostenlosen Online-Rechner zur Pendlerpauschale ermittelt werden. Bereit gestellt wird dieser vom Portal Steuerberaten.de.

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