Nach Insolvenz: Was erwartet Kunden von Karstadt und Quelle?

Lange hat es sich angedeutet, nun steht es fest: Der Mutterkonzern von Karstadt und Quelle, Arcandor, hat Insolvenz angemeldet. Doch wie sieht es um Garantie und Gewährleistung für die dort gekauften Produkte aus? Was passiert mit Anzahlungen und Gutscheinen? Discountfan.de klärt die wichtigsten Fragen.

Lange hat es sich angedeutet, nun steht es fest: Der Mutterkonzern von Karstadt und Quelle, Arcandor, hat Insolvenz angemeldet. Doch wie sieht es um Garantie und Gewährleistung für die dort gekauften Produkte aus? Was passiert mit Anzahlungen und Gutscheinen? Discountfan.de klärt die wichtigsten Fragen.

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Zunächst einmal klingt es beruhigend, was Arcandor selbst im Rahmen der Insolvenz-Anmeldung mitteilt: „Sämtliche Kundenbestellungen im Versandhandel werden weiter ausgeführt. Die bestehenden Kundengarantien sind gültig und werden erfüllt. Auch das Rückgaberecht für Waren hat unverändert Bestand. Eventuelle Anzahlungen von Kunden bleiben bestehen und werden bei der Schlusszahlung angerechnet“, lässt der Konzern verlauten. Im Klartext heißt dies: Wer bei Karstadt oder Quelle ein Produkt erworben hat, kann bis auf weiteres mit einer normalen Garantie-Abwicklung rechnen. Auch ein Umtauschrecht sowie das Rückgaberecht (v.a. im Versandhandel) sind bis auf weiteres nicht von der Insolvenz betroffen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass dieser Zustand für immer anhält. Sollten einzelne Konzernteile wirklich geschlossen werden, so erlischt die gesetzliche Gewährleistungspflicht – diese gilt jeweils nur gegenüber dem Händler. Juristen weisen darauf hin, dass die Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht werden können. Ob der Kunde auf diesem Weg jedoch zum Ziel kommt, ist mehr als fraglich.

Glücklich kann sich schätzen, wer zusätzlich eine Herstellergarantie hat: In diesem Fall hat die Pleite des Händlers keine Auswirkungen. Ein dritter Weg ist ebenfalls möglich: Ein Aufkäufer von Karstadt und Quelle könnte die Kundengarantien übernehmen. So hat beispielsweise der Händler Plus bei der Pleite des PC-Herstellers 4MBO vor einigen Jahren die Garantie für die Geräte übernommen.

Wer eine größere Anschaffung plant, sollte in den nächsten Wochen auf keinen Fall eine Anzahlung oder Vorauszahlung leisten: Geht der Händler wirklich pleite, könnte das Geld verloren sein. Umgekehrt gilt: Hat man noch Gutscheine, sollten diese baldmöglichst eingelöst werden. Auch diese gehen im Falle einer Schließung verloren. Discountfan.de rät ausdrücklich nicht dazu, den von der Pleite bedrohten Konzern zu meiden – gerade das könnte dem Händler den letzten Stoß verpassen. Der Kunde sollte lediglich nicht übergroße Risiken auf sich nehmen.

Entspannt zurücklehnen können sich übrigens Kunden der Karstadt-Quelle-Versicherungen: Diese gehört seit längerem nicht mehr zur Arcandor AG und ist somit vom Insolvenzverfahren nicht betroffen. Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort kein Verbraucherschutz-Thema mehr.




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