Das lief nicht wie geschmiert für Aldi: Das Landgericht Duisburg hat dem Discounter untersagt, mit einem Testergebnis der „Stiftung Warentest“ für eines seiner Olivenöle zu werben. Der Grund: Gestestet worden war das Öl eines anderen Jahrgangs.
Grundsätzlich dürfe sehr wohl mit dem Siegel der „Stiftung Warentest“ geworben werden, so das Urteil. Allerdings müsse die Werbung korrekt sein. Genau das traf im aktuellen Fall offenbar nicht zu: Zwar haben die Experten das Öl in der Tat mit „gut“ bewertet, allerdings handelte es sich um einen anderen Jahrgang. Damit, so die Richter, sei es auch ein anderes Öl gewesen.
Anlass für den Rechtsstreit war eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az. 22 O 121/08). Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort kein Discounter-Urteil mehr.