Sekt oder nicht Sekt? Diese Frage müssen sich Verbraucher im Supermarkt stellen, wenn sie zum prickelnden Getränk greifen. Laut dem Magazin „Frontal21“ verstoßen die Hersteller gegen eine EU-Verordnung, indem sie dem Sekt industriell hergestellte Kohlensäure zusetzen.
TÜV-Prüfer wollen bei Stichproben dem Magazin zufolge herausgefunden haben, dass Sekt „in großen Mengen“ industriell hergestellte Kohlensäure enthält. Damit würden die Hersteller gegen die EU-Verordnung 606/2009 verstoßen. Wenn künstliche Kohlendioxid-Anteile in der Flasche enthalten seien, dürfe das Produkt eigentlich nicht mehr als Sekt verkauft werden.
Am stärksten fielen dem Bericht zufolge die Marken „Schwarze Mädchentraube“ (80 Prozent), „Schloss Munzingen trocken“ (59 Prozent) und „Mumm & Co dry“ (37 Prozent) auf. Doch auch im beliebten „Rotkäppchen trocken“ waren dem Prüfbericht zufolge noch 32 Prozent externe Kohlensäure enthalten.
Die Hersteller indes wollen von Täuschungsvorwürfen nichts wissen: Der Verbraucher interessiere sich nicht für „Exkurse zu Isotopenverhältnisse in Kohlensäure“. Obendrein sei es „technisch unvermeidbar“, dass bei der Abfüllung die Fremdkohlensäure in die Flasche gelange. Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort kein Verbraucherschutz-Thema mehr.