Umwelthilfe: Warnung vor Etikettenschwindel bei Energiesparlampen

Billig ist nicht immer preis-wert: Die Deutsche Umwelthilfe hat jetzt eine Warnung vor Discount-Enerigesparlampen ausgesprochen. Der Vorwurf: Obwohl die Lampen mit der Energiesparklasse A beworben wurden, sollen sie nur der Klasse B angehören.

Billig ist nicht immer preis-wert: Die Deutsche Umwelthilfe hat jetzt eine Warnung vor Discount-Enerigesparlampen ausgesprochen. Der Vorwurf: Obwohl die Lampen mit der Energiesparklasse A beworben wurden, sollen sie nur der Klasse B angehören.

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Konkret betroffen vom Vorwurf der Deutschen Umwelthilfe sind Energiesparlampen der Rewe-Eigenmarke, die unter dem Motto „Nimm 3, zahl 2“ beworben worden seien. Diese wurden auch von der „Bild“-Zeitung beworben. Nun hat die DUH eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Berlin gegen das Blatt erwirkt. Der Vorwurf: Der Verbraucher werde getäuscht.

Die Umwelthilfe warnt grundstäzlich vor „Ramschangeboten“ bei Enerigesparlampen. Der Kunde sollte folgende Faustregel beachten: Die Energiesparlampen sollten Energieklasse A haben, mehr als 10.000 Stunden Lebensdauer ausweisen, mehr als 20.000 Schaltzyklen (An- und Ausschalten) aushalten und weniger als zwei Milligramm Quecksilber beinhalten. Stimmt der Vorwurf der DUH, kann sich der Kunde aber eben gerade nicht auf die Angaben auf der Verpackung verlassen.

Die Vorwürfe der Umwelthilfe decken sich indes nicht ganz mit den Ergebnissen der Stiftung Warentest: Diese hatte im April herausgefunden, dass Billig-Lampen nicht immer schlecht sein müssen. In der Klasse 500 bis 900 Lumen (Fassung E27) schaffte es beispielsweise das Ikea-Prdoukt mit einem Stückpreis von 2, 75 Euro und der Note 2, 6 auf Platz zwei. Zum Vergleich: Den ersten Platz belegte mit der Note 2, 5 ein Markenprodukt von Philips, das jedoch mit 7, 50 Euro fast dreimal so teuer war. Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort kein Schnäppchen mehr.




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