Ab sofort: Handyverträge können leichter gekündigt werden

Ab sofort: Handyverträge können leichter gekündigt werden

Wichtige Neuerung für alle Handykunden: Mit dem heutigen 1. Dezember 2021 sind Handyverträge nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit monatlich kündbar – das gilt auch für Altverträge, die schon vor Dezember 2021 abgeschlossen wurden.

Die Neuerungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) treten mit dem heutigen 1. Dezember in Kraft und sind glasklar: Ist die Mindestvertragslaufzeit (meistens 24 Mona te) abgelaufen, haben Kunden ein monatliches Kündigungsrecht – bisher hat sich der Vertrag meist um ein weiteres Jahr verlängert.

Besonders von Vorteil dabei: Die neue Regelung gilt für alle Verträge – also auch die, die bereits vor Dezember 2021 abgeschlossen wurden: „Telefon-, Internet- und Mobilfunkverträge, die sich automatisch immer wieder um lange Zeiträume verlängern, werden damit der Vergangenheit angehören“, so Experten der Verbraucherzentrale.

Neu ist auch, dass Verbraucher eine Möglichkeit für Kündigung oder Minderung haben, wenn die versprochene Bandbreite nicht geliefert wird – eine Kündigung ist dann auch fristlos möglich. Bei einer fehlgeschlagenen Rufnummernmitnahme steht Verbrauchern außerdem ab dem zweiten Arbeitstag nach dem vereinbarten Mitnahmetag eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro für jeden weiteren Tag zu.

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Kommentare

  • In der Überschrift werden nur Handyverträge genannt. Dann im Text wird von “Telefon-, Internet- und Mobilfunkverträge“ gesprochen. Trifft also auch auf DSL- Verträge/ Festnetztelefonie zu?

  • Ja, so ist das. Wir haben uns in der Überschrift auf Handyverträge konzentriert, da diese weit häufiger „gewechselt“ werden als ein Festnetz- oder DSL-Anschluss. Aber bei diesen greift die neue Regelung, wie im Text beschrieben, auch.

  • Ich bin mir sicher, dass die Anbieter Wege finden werden, das weitestgehend auszuhebeln. Evtl. könnten sie sich vor Ablauf der Mindestlaufzeit melden, um mit einer minimalen Vertragsänderung (z.B. 500 MB mehr Freivolumen oder bei DSL eine leichte Erhöhung der Geschwindigkeit) eine neue Mindestlaufzeit herauszuholen, weil man mit Annahme der Änderung einen Neuvertrag abgeschlossen hat.

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