Welcher Discountfan kennt das nicht: Die Tütensuppe oder das Marmeladenglas sind vor wenigen Tagen abgelaufen. Weggeschmissen werden müssen die Lebensmittel jedoch nicht unbedingt, wie die „Apotheken-Umschau“ jetzt berichtet. Auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) seien Waren noch verzehrbar, so das Magazin. Bei schlechter Lagerung könnten sie jedoch auch schon zuvor ungenießbar sein.
Wenn der aufgedruckte Termin verstrichen ist, laufe lediglich die Gewähr des Herstellers für Eigenschaften wie Geruch, Geschmack, Aussehen, Konsistenz, Nährwert oder Vitamingehalt ab, so der Bericht: „Die Waren dürfen auch noch nach Überschreiten des MHD verkauft werden“.
Allerdings muss bei leicht verderblichen Waren wie Hackfleisch aufgedruckt sein: „Zu verbrauchen bis…“ An dieses es Datum solle so sich der Kunde auch unbedingt halten, empfiehlt das Magazin. Beim MHD dagegen könne man getrost erst einmal probieren.
Es sei auch nicht falsch, dies vor Ablauf des MHD zu tun: Durch falschen Transport oder Lagerung könne ein Lebensmittel auch vor Erreichen dieses Datums verderben, so die Gesundheitsspezialisten. Die aktuelle „Apotheken Umschau“ kann kostenlos in zahlreichen Apotheken angefordert werden.
Discountfan-Fazit: Sicherlich ein guter Tipp für vor kurzem abgelaufene Lebensmittel. Von Tiefkühlpizzen, die seit der Wiedervereinigung im Gefrierer lagern, sollte man dennoch die Finger lassen…