Praktiker muss Rabatt-Aktion beenden

Ihr Slogan heißt „geht nicht, gibts nicht“ – aber nun müssen sie merken, dass doch nicht alles geht: Der Baumarkt „Praktiker“ muss seine Preisoffensive beenden, in deren Verlauf er seinen Kunden einen Einkaufsvorteil in Höhe von 20 Prozent ab einemWarenwert von 50 Euro gewährt hat. Grund ist eineeinstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg.

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Damit haben die Juristen zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage die Rabatt-Aktion gestoppt. Beim ersten Verbot hatte Praktiker einen Mindestverkaufswert von 50 Euro festgelegt – ohne Erfolg, wie jetzt klar wurde.

Das Unternehmen gibt sich indes optimistisch und „sieht sich bestens gerüstet für die Zeitnach dem Wegfall des Verbots von Sonderveranstaltungen (§ 7, UWG) imkommenden Jahr“. Ab sofort soll eine Reihe von nochmals im Preis gesenkten Artikeln angeboten werden.





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