Wirklich billig: Viele Händler patzen bei der Gewährleistung

Seit fast genau zwei Jahren müssen Verkäufer in Deutschland zwei Jahre lang für die Fehlerfreiheit ihrer Waren gerade stehen – zuvor waren es nur sechs Monate. Soweit die Theorie. Doch die Praxis sieht ganz anders aus, wie jetzt ein Test der Verbraucherzentrale NRW ergeben hat: Bundesweit wurden 600 Händler unter die Lupe genommen. Das traurige Resultat: Nur vier Prozent verhielten sich korrekt.

„Berechtigte Reklamationen innerhalb der neuen zweijährigen Gewährleistung werden oftmals grundlos abgebügelt“, so das Fazit der Verbraucherschützer. Die EU-Richtlinie, die seit dem 1. Januar 2002 auch in Deutschland greift, sieht eigentlich Folgendes vor: Wenn während der zwei Jahre verzerrte Bässe aus der HiFi-Anlage wummern oder der Kühlschrank nicht mehr arbeitet, können die Kunden auf Reparatur oder Austauschgerät pochen.

Sämtliche Kosten für Transport, Material oder Lohn, gehen dabei zu Lasten des Verkäufers. Wenn die Reparatur zweimal scheitert, nicht zumutbar ist oder kein Ersatzgerät mehr geliefert werden kann, darf der Kunde den Kaufpreis kürzen oder (bei nicht nur unbedeutenden Mängeln) sogar vom Vertrag zurücktreten.

Wichtig dabei: Diese gesetzlich verankerten Gewährleistungsrechte haben nichts mit den Garantien zu tun, die viele Hersteller für ihre Waren via Garantiekarten geben (wie dies Aldi mit seiner großzügigen dreijährigen Garantie bei Elektrogeräten tut). Diese Zusagen nämlich sind freiwillig und können willkürlich eingeschränkt werden.

Insgesamt haben die Verbraucherschützer bei 600 Händlern aus bundesweit 72 Städten telefonisch Elektro-Kleingeräte reklamiert: Dabei ging es um „Wasser- und Eierkocher, Toaster und Föns verschiedener Hersteller, gekauft zum Einwegpreis von rund 30 bis 40 Euro, mit einem Alter von 15 Monaten unter dem Schutz des neuen Gewährleistungsrechts“. Die Rechtslage sieht hier eigentlich klar aus: Der Verkäufer lässt sich das Alter des Gerätes nachweisen und bietet dann dem Kunden kostenlos Ersatz an. „Doch lediglich 25 Mal bei 600 Anfragen (gut vier Prozent) trafen die Tester auf dieses bequeme Sofort-Tausch-Angebot“, so die Verbraucherzentrale NRW.

Auch das Gesamtergebnis sei „wenig kundenfreundlich“ ausgefallen: Nur 43 Prozent erklärten sich letztendlich bereit, für die monierten Geräte aufzukommen. Und stolze 37 Prozent gaben sich gar rotzfrech: „Pech für Sie und Ihr Brieftasche!“, war die lapidare Antwort. Jeder fünfte Verkäufer mochte partout nicht Kosten ausschließen – selbst wenn den Kunden keine Schuld am Malheur treffe. „Eine inakzeptable Handhabung, die gegen das Recht verstößt“, so die Verbraucherschützer.

Eines muss der Kunde allerdings beachten: Nur im ersten halben Jahr ist der Verkäufer für die Fehlerfreiheit in der Beweispflicht. Wenn danach ein Defekt auftritt, muss der Kunde erstmal beweisen, dass er das Gerät korrekt bedient hat – und das ist oftmals nicht so leicht.





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