Lockvogelwerbung: Verbraucherschützer verklagen Lidl

Die Verbraucherschützer machen ernst: Der Discounter Lidl ist jetzt „wegen verbotener Lockvogelwerbung“ verklagt worden. Der Supermarkt habe bundesweit für eine Digitalkamera geworben, die nach Informationen der Verbraucherzentrale Bundesverband in mehreren Fällen „schon nach einigen Minuten vergriffen war“, so der Vorwurf. Laut Gesetz müssen Sonderverkaufsartikel mindestens zwei Tage vorrätig sein.