So sad: Trump belegt Aldi in den USA mit hohen Strafzöllen

Gar nicht süß: Ab sofort muss Aldi in den USA mit Strafzöllen kämpfen

Was die Discounter-Manager fürchteten, ist nun eingetreten: Nachdem Aldi in den USA immer mehr Filialen eröffnet, belegt US-Präsident Donald Trump den deutschen Discounter mit massiven Strafzöllen.

Gar nicht süß: Ab sofort muss Aldi in den USA mit Strafzöllen kämpfen
Gar nicht süß: Ab sofort muss Aldi in den USA mit Strafzöllen kämpfen (Bild: Aldi.us)

Aldi ist in den USA schon seit Jahren auf dem Vormarsch. Das liegt unter anderem daran, dass der deutsche Discounter bei den wichtigsten Lebensmitteln 20 Prozent günstiger ist als der US-Rivale Walmart. Vor vier Jahren wurde Aldi sogar zum beliebtesten Discounter in den USA gekürt. Vor zwei Jahren wiederum kündigte Aldi an, seine Expansion in den USA massiv voranzutreiben. Doch genau das könnte nun schwierigier werden.

Nachdem US-Präsident Donald Trump schon deutschen Autoherstellern in den USA empfindliche Strafzölle in Aussicht gestellt hat, macht er ab sofort bei deutschen Discountern Nägel mit Köpfen: Der amerikanische Aldi-Zoll tritt mit dem heutigen Samstag in Kraft: „Es kann nicht sein, dass deutsche Händler amerikanischen Mais billiger anbieten als US-Händler, so sad“, wird der neue Präsident zitiert. Medienberichte, wonach Walmart immer noch einen Marktanteil von 22 Prozent, Aldi aber nur 1,5 Prozent habe, bezeichnete Trump als „Fake News“.

Durch den Strafzoll soll garantiert werden, dass Aldi in jedem Fall teurer wird als der US-Rivale. Dabei setzt die neue US-Regierung auf ein Staffelmodell: Grundnahrungsmittel sollen zehn Prozent teurer sein als bei der Konkurrenz, deutsche Spezialitäten wie Brezeln, Leberkas und Schnitzel um 30 Prozent und deutsches Bier um 50 Prozent: „Sonst kauft doch keiner mehr unser US-Bier“, werden Experten aus dem US-Wirtschaftsministerium zitiert.

Doch ganz kann offenbar auch der neue US-Präsident der alten Heimat seiner Vorfahren, die bekanntlich aus der Pfalz stammen, nicht abschwören: Von der Strafsteuer grundsätzlich ausgenommen sind Pfälzer Saumagen und Moselwein. 

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