Erst klingelt das Telefon, dann klingelt es in der Kasse unseriöser Telefonunternehmer: Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat jetzt vor zweifelhaften Werbepraktiken einiger Unternehmen gewarnt, die via Ferngespräch neue Kunden an Land ziehen wollen.
In letzter Zeit habe man „gehäuft Beschwerden über verschiedene Werbemaschen“ erhalten, so die Verbraucherschützer. Immer öfter versuchten Unternehmen, telefonisch günstigere Telefontarife, einen DSL-Anschluss oder den Wechsel zu einem angeblich billigen Telefonanbieter durch Abschluss eines Preselection-Vertrages schmackhaft zu machen. Dabei hilft es dem Verbraucher offenbar nicht, wenn er ablehnend reagiert: Selbst dann flattere nach wenigen Tagen eine Auftragsbestätigung ins Haus.
Auch der Gang zum Supermarkt kann Gefahren in sich bergen: In Einkaufszentren locken die Firmen Kunden mit angeblichen 30 Freiminuten. Bestätigen die den Gewinn mit ihren Daten samt Unterschrift, so schließen sie zugleich unwissentlich einen Vertrag ab.
Die Verbraucherzentrale rät, sich gegen ungewollte Auftragsbestätigungen zu wehren. „Betroffene sollten den Anbieter darauf hinweisen, dass sie keinen Vertrag geschlossen haben, hilfsweise sollten sie den Widerruf erklären oder gar den vermeintlichen Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten“, so die Spezialisten. Unerwünschte Telefonwerbung sei unzulässig und könne seitens der Verbraucherverbände abgemahnt werden. Fehlt eine Widerrufsbelehrung auf dem Vertragsformular, kann der Vertrag jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf sollte am besten als Einschreiben mit Rückschein erklärt werden.
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