Nach wie vor wird der Kunde durch falsche Füll-Angaben auf Verpackungen abgezockt. Wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen jetzt mitgeteilt hat, sind durch den Verpackungsbetrug beim Käufer Schäden in Millionenhöhe entstanden. Die Organisation fordert mehr Kontrollen und härtere Strafen.
Laut der kürzlich veröffentlichten bundesweiten Statistik der Füllmengenkontrolle für das Jahr 2003 enthalten sechs Prozent der Produkte im Mittel weniger Inhalt als auf der Verpackung angegeben. Bei unverpackten Artikeln wie Backwaren und Produkten ungleicher Füllmenge wie Fleisch seien die Abweichungen so groß gewesen, dass jedes siebte bis achte Produkt gar nicht hätte in Verkehr gebracht werden dürfen, bei offen verpacktem Obst und Gemüse sogar jedes dritte.
„Viele Unternehmen kassieren die Verbraucher durch systematische Unterfüllungen ab ohne Sanktionen befürchten zu müssen“, kritisiert der Verbraucherschützer Patrick von Braunmühl. Nach wie vor blieben in den meisten Fällen die Namen von Unternehmen, die Verbraucher durch zu gering befüllte Verpackungen prellen, ein Staatsgeheimnis.
Aufgrund der andauernd schlechten Erfahrungen mit dem Mittelwertsprinzip fordert der Verband die Einführung einer Mindestfüllmenge: „Was drauf steht muss mindestens auch drin sein – und zwar bei jedem einzelnen Produkt“, so von Braunmühl. Der Grund: Kleine Abweichungen summierten sich zu Unrechtgewinnen in dreistelliger Millionenhöhe.
Die derzeit geltende Fertigpackungsverordnung geht noch auf das Jahr 1972 zurück. Demnach müssen Unternehmen die auf der Packung angegebene „Nennfüllmenge“ lediglich „im Mittel“ einhalten. Zudem seien in Abhängigkeit von der Nennfüllmenge Abweichungen vom Nennwert von bis zu 18 Prozent (bei Waren von 5 bis 50 Gramm) gestattet.
Wie groß der Schaden ist, belegen die Verbraucherschützer durch eine Beispielrechnung: Laut Füllmengenstatistik 2003 hätten 35, 7 Prozent der untersuchten offenen Verpackungen von Obst, Kartoffeln, Gemüse und Nüssen nicht in Verkehr gebracht werden dürfen. Wenn diese unzulässigen Abweichungen in 35, 7 Prozent der Fälle auch für Erdbeeren zuträfen, sei schnell ein Millionenschaden entstanden. Die süßen Früchte werden üblicherweise in 500 Gramm-Schälchen verkauft. Zulässig sind bei offenen Verpackungen mit einer Nennfüllmenge von 500 Gramm Abweichungen von 3 Prozent, das heißt 15 Gramm. 2002/2003 wurden pro Kopf in Deutschland 2, 3 Kilogramm Erdbeeren gekauft. Bei 82, 5 Millionen Bundesbürgern und einem durchschnittlichen Kilopreis von 3, 8 Euro erhält man einen zuviel bezahlten Betrag in Höhe von mindestens 7, 72 Millionen Euro (2, 3 Kilogramm mal 82, 5 Millionen Bundesbürger mal 35, 7 Prozent mal drei Prozent mal 3, 80 Euro).