Abzocke: Angebliche Rechtsanwälte fordern Geld für Parkunfall

Vor einem neuen Abzockversuch warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Unter dem Namen Weber und Partner soll derzeit eine angebliche Rechtsanwalts-Kanzlei aus Münster bundesweit Verbraucher verunsichern. Die Adressaten sollen wegen eines angeblichehn Parkunfalls 95 Euro zahlen.

Vor einem neuen Abzockversuch warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Unter dem Namen Weber und Partner soll derzeit eine angebliche Rechtsanwalts-Kanzlei aus Münster bundesweit Verbraucher verunsichern. Die Adressaten sollen wegen eines angeblichehn Parkunfalls 95 Euro zahlen.

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Das Schreiben gibt sich scheinbar gönnerisch: „Aufgrund der Tatsache, dass es meinem Mandanten möglich war, Sie ausfindig zu machen, sah er von einer Strafanzeige wegen Sachbeschädigung in Tateinheit mit Fahrerflucht gemäß § 142 StGB vorerst ab“, heißt es in dem Brief. Wer die Zahlung jedoch verweigere, dem wird mit einer strafrechtlichen Anzeige sowie einem zivilrechtlichen Prozess gedroht.

Die Experten warnen davor, den Betrag zu begleichen oder sich durch Drohungen einschüchtern zu lassen. „Denn nach Auskunft der Rechtsanwaltskammer Hamm existiert diese Kanzlei nicht; auch sei keine Rechtsanwältin Astrid Weber zugelassen“, so die Verbraucherzentrale NRW.

Besoners perfide: Beigelegt ist dem dreisten Schreiben eine gefälschte Rechnung der Auto-Service Andres GmbH beigefügt – dieses Unternehmen gibt es wirklich, der Geschäftsführer soll bereits die Kriminalpolizei Münster eingeschaltet haben.

Wie immer in solchen Fällen raten die Experten, unberechtigte Forderungen schriftlich abzuwehren und ebenfalls die Kriminalpolizei zu informieren. Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid mit Zustellungsurkunde ankommen, müssse man sofort reagieren und innerhalb von 14 Tagen der Forderung auf dem beigefügten Formular offiziell widersprechen. Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort kein Verbraucherschutz-Thema mehr.




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