Abzocke: Verbraucherschützer warnen vor Lockvogel-Krediten

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor „unlauterem Kundenfang mit Lockvogel-Krediten“. Insbesondere im Internet würden die genauen Konditionen eines Kredits oft verschleiert. Besonders bunt trieb es offenbar die Postbank: Sie wurde von den Verbraucherschützern abgemahnt.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor „unlauterem Kundenfang mit Lockvogel-Krediten“. Insbesondere im Internet würden die genauen Konditionen eines Kredits oft verschleiert. Besonders bunt trieb es offenbar die Postbank: Sie wurde von den Verbraucherschützern abgemahnt.

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Bei einer Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW unter 15 Geldinstituten sei es nur selten gelungen, die Lockvögel aus der Werbung zu fangen. Insgesamt wurden die Online-Rechner der Banken 232 mal bemüht. Dabei wurden Kreditsumme (750 bis 10.000 Euro) sowie Laufzeit (zwölf bis 48 Monate) variiert. Das Ergebnis: „Lediglich bei 40 Abfragen, also jedem sechsten Darlehensbegehren, winkte dem Kreditnehmer der in der Werbung avisierte Superzins“, so die Experten.

Dieser lag je nach Geldinstitut zwischen 3, 49 und 7, 45 Prozent. Besonders schlecht schnitten die Royal Bank of Scotland, die Santander Consumer Bank und die Citibank ab: Bei je 16 Abfragen wurde nie der in der Werbung groß herausgestellte Zinssatz erreicht. Kaum besser waren die Postbank, die Creditplusbank, die Credite Europe Bank und die Sparkasse Dortmund: Hier wurde für Lediglich eins von 16 Kreditbegehren der Lockzins in Aussicht gestellt. Und nur bei jeder vierten Anfrage schafften das die SEB- und die SWK-Bank, die GE Money Bank und die Netbank, die Hypovereinsbank wie die Sparkassen KölnBonn und Aachen.

Gut schnitt hingegen die ING-DiBa ab: Bei sämtlichen Abfragen offerierte die Internetbank ihren in der Werbung herausgestellten Zinssatz von 7, 45 Prozent. Ein Problem: Bei neun von 15 Geldinstituten findet sich laut den Verbraucherschützern nicht einmal ein Hinweis, für welche Kreditsummen und Laufzeiten der Superzins ganz konkret gilt. Oft erhalten den attraktiven Zinssatz aus der Werbung nur Neukunden, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen und mehrere Gehaltsabrechnungen vorweisen können. Freiberufler, Selbstständige und Senioren hätten hingegen kaum eine Chance auf die avisierten „Top-Konditionen“.

Den Kunden bleiben gegen solche Geschäftspraktiken nur wenig Möglichkeiten – eine davon ist die Abmahnung. Eine solche hat die Verbraucherzentrale NRW jetzt der Postbank für ihre Privatkredit-Werbung zugestellt. „Wir beanstanden diese Werbung als Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb insbesondere unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Anlockwerbung“, so die Begründung der Experten. Die Postbank habe bislang die Unterschrift unter die Abmahnung verweigert, deshalb demnächst das Landgericht Bonn entscheiden.




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