Geld zurück: Bearbeitungsgebühr in Kreditverträgen ab 2004 nicht rechtens

Ein äußerst verbraucherfreundliches Urteil hat der Bundesgerichtshof am Dienstag gefällt: Bankkunden können für Kreditverträge der letzten zehn Jahre Geld zurückfordern, falls sie eine Bearbeitungsgebühr bezahlt haben. Ein Musterschreiben steht zum kostenlosen Download bereit.

Bearbeitungsgebühr zurückfordern
Bearbeitungsgebühr in Kreditverträgen ab 2004 kann zurückgefordert werden (Bild: BGH)

Das BGH-Urteil vom 28. Oktober 2014 geht noch einen Schritt weiter als das vom Mai diesen Jahres: Schon damals war entschieden worden, dass Banken und Sparkassen keine „Bearbeitungsgebühr“ für einen Kreditvertrag berechnen dürfen.

Strittig war jedoch die Verjährung – bisher ging man von Verträgen der letzten drei Jahre aus.

Im gestrigen Urteil wurde diese Frist nun stark verlängert: Konnten Kunden bislang die Gebühren nur für Kreditverträge ab 2011 zurückfordern, so ist es jetzt möglich, Kreditverträge ab dem Jahr 2004 einzubeziehen.

Discountfans sollten also in alten Unterlagen genau prüfen, ob eine solche Gebühr berechnet und bezahlt wurde.

Dass sich dies lohnt, beweist folgende Bespielrechnung: Wer einen Kreditvertrag über 5000 Euro abgeschlossen hat und mit einer Bearbeitungsgebühr von drei Prozent zur Kasse gebeten wurde, kann diese 150 Euro nun zurückfordern. Üblicherweise machte die Gebühr ein bis drei Prozent der Kreditsumme aus.

Um welche Art von Kreditvertrag es sich handelte (Auto, Möbel, Küche, Elektronik) ist dabei unerheblich. Experten der „Stiftung Warentest“ gehen davon aus, dass allein in den Jahren 2005 bis 2013 von deutschen Banken und Sparkassen rund 13 Milliarden Euro unrechtmäßiger Gebühren verlangt wurden.

Wer einen solchen Passus in seinem Kreditvertrag findet, sollte sich umgehend schriftlich an seine Bank wenden. Ein entsprechender Musterbrief für Bearbeitsungsentgelte bei zehnjähriger Verjährungsfrist wurde von der Verbraucherzentrale Bayern zum kostenlosen Download bereit gestellt.

Experten gehen davon aus, dass die Banken zunächst auf Zeit spielen könnten – doch Discountfans sollten dieses Spielchen nicht mitmachen. Reagiert die Bank nicht, sollte ein Anwalt eingeschaltet werden, um die unrechtmäßigen Gebühren zurück zu erhalten.

Bei Verträgen vor 2004 sieht es dagegen schlecht aus: Diese Ansprüche sind den Richtern zufolge auf jeden Fall verjährt. Mit unseren kostenlosen Newslettern verpassen Sie ab sofort kein Schnäppchen mehr. Noch schneller informiert sind Sie via Twitter und Facebook.



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