Das ging schnell: Vor zwei Wochen hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Google seine Suchergebnisse filtern muss, wenn sich Betroffene in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sehen. Nun ist ein Formular online, mit dem jeder Internet-Nutzer die Löschung beantragen kann. Diese ist allerdings recht umständlich und gilt obendrein nicht weltweit.
Der „Antrag auf Entfernung aus den Suchergebnissen gemäß Europäischem Datenschutzrecht“ von Google kann ab sofort online gestellt werden. Discountfans müssen dafür zehn Felder ausfüllen und obendrein eine Kopie des Lichtbildausweises hochladen. Discountfan-Tipp: Google akzeptiert auch den Führerschein, aus Datenschutzgründen sollte man lieber zu diesem Dokument greifen.
Der Antrag kann nur von betroffenen Personen selbst oder ihren Bevollmächtigten gestellt werden. Google behält sich außerdem vor, den Antrag „unter Umständen an die zuständige Datenschutzbehörde“ weiter zu leiten. Außerdem sollen „möglicherweise die Webmaster“ benachrichtigt werden, auf deren Seiten die betroffenen Informationen liegen.
Ein weiterer Haken an dem Prozedere: Medienberichten zufolge erfolgt die Löschung nur für Google-Nutzer aus Europa. Wer aus den USA, Fernost oder anderen Ländern die Google-Suche nutzt, wird also entsprechende Ergebnisse noch angezeigt bekommen. Ein Schritt in die richtige Richtung ist aber allemal getan.
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