Eigentlich sollten Flugpreise im Internet seit November letzten Jahres transparent dargestellt werden – die EU schreibt vor, dass der Kunde schon zu Beginn der Buchung weiß, welcher Preis am Ende herauskommt. Doch zahlreiche Anbieter halten sich nicht an die Vorschrift. Die Verbraucherzentrale hat nun neun Fluggesellschaften abgemahnt.
„Lange genug wurden die Verbraucher mit versteckten Preisangaben in die Irre geführt. Damit muss jetzt endlich Schluss sein“, begründet der Verbraucherschutz-Vorstand Gerd Billen die Aktion. Mit den Verfahren wolle man Druck auf die Fluggesellschaften ausüben, ihre Preisgestaltung schnell dem neuen Rechtsrahmen anzupassen.
Tuifly habe seine Seiten inzwischen geändert, Condor will dies bis Ende Januar tun, EasyJet bis Ende März. „Germanwings hat nur einige Voreinstellungen geändert“, kritisiert der Verband. Gegen Intersky Luftfahrt, Ryanair, eDreams und Air Malta würden die Mahnverfahren noch laufen. „Reagieren diese Unternehmen nicht, droht ihnen wie Air Berlin eine Klage der Verbraucherschützer“, heißt es beim Verband.
Die im November 2008 von der Europäischen Union (EU) erlassene Verordnung betrifft drei Bereiche: Erstens muss der Endpreis alle zwingenden Kosten, wie Steuern, Gebühren und sonstigen Entgelte, enthalten. Zweitens sind Zusatzkosten, beispielsweise Kreditkartengebühren, zu Beginn des Buchungsvorganges deutlich darzustellen. Drittens sind Voreinstellungen, zum Beispiel für eine Reiseversicherung, unzulässig. „Was die Reise kostet muss auf einen Blick klar sein. Dann wird sich zeigen, dass man im Normalfall nicht zum Taxipreis in den Urlaub fliegen kann“, so Billen. Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort kein Verbraucherschutz-Thema mehr.