Mehrere hundert Euro im Monat können Discountfans sparen, wenn sie ihren fehlerhaft aufgesetzten Immobilienkreditvertrag vorzeitig kündigen. Doch die Zeit läuft ab: Verbraucherschützer warnen jetzt, dass ein Ausstieg ab Juni 2016 nicht mehr möglich sein könnte.
Zahlreiche Banken sitzen in der Falle: Sie haben seit 2002 Immobilienkredite vergeben und dabei fehlerhafte Verträge aufgesetzt – bis ins Jahr 2010 hinein. Konkret geht es um die Widerrufsbelehrung, die nicht den aktuellen rechtlichen Standards genügt.
Die Sache hat durchaus Brisanz: Wer beispielsweise 2008 einen Kredit beantragt hat, musste damals fünf Prozent oder mehr Zinsen pro Jahr zahlen – heute ist je nach Bonität weniger als ein Prozent drin.
Ein Rechenbeispiel: Bei einer Restschuld von 250.000 Euro zahlt man bei fünf Prozent Zinsen monatlich allein 1042 Euro für Zinsen – bei einem Prozent sind es monatlich nur noch 208 Euro. Jeden Monat können so über 800 Euro eingespart werden.
Konkret geht es um Kreditverträge, die ab Oktober 2002 bis Juni 2010 abgeschlossen wurden – hier war die Widerrufsbelehrung oft fehlerhaft. Vorteil für den Kunden: Er kann den Vertrag jederzeit widerrufen und somit auf ein günstigeres Zinsniveau umsteigen – Fristen muss er dabei nicht beachten.
Genau das soll sich aber wohl bald ändern: Wie die Experten von der „Stiftung Warentest“ jetzt berichten, ist in Berlin derzeit eine Gesetzesänderung in Arbeit: „Danach soll das Widerrufsrecht bei von Oktober 2002 bis Juni 2010 geschlossenen Kreditverträgen am 21. Juni 2016 erlöschen“, so die Verbraucherschützer. Im Klartext: Kommt das Gesetz so durch, haben Discountfans nur noch wenige Monate Zeit, um ihren Vertrag anzufechten.
Dabei sollte nicht unterschätzt werden, wieviel Zeit dafür benötigt wird. Der Vertrag muss zunächst überprüft werden, idealerweise von Anwälten oder Verbraucherschützern – so verlangt die Verbraucherzentrale Hamburg für den Check derzeit 70 Euro, als Wartezeit werden sechs Wochen angegeben.
Ist die entsprechende Passage in der Tat fehlerhaft, mauern Banken und Sparkassen oft, wie die Erfahrungsberichte zum Wideruffsrecht bei Immobilienkrediten der „Stiftung Warentest“ belegen. Andere wiederrum scheinen nach Drohung mit einem Anwalt bereit, den Zins deutlich zu drücken.
Wichtiges Detail am Rande: Auch wenn ein Kredit bereits getilgt ist oder vorzeitig gekündigt wurde (also auch eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt wurde), ist noch ein Widerruf möglich. So hat ein Kunde der „BW Bank“ den Experten Zufolge eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 64.670 Euro zurück erhalten.
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