Das neue Jahr fing für die Besitzer von rund 30 Millionen EC- und Kreditkarten nicht gut an: Wegen eines Softwarefehlers war das Abheben am Automaten und das Bezahlen an der Kasse nicht möglich. Für die Geschädigten bietet die Verbraucherzentrale NRW jetzt Musterschreiben an.
Banken und Sparkassen haben inzwischen zugesichert, den Kunden die Kosten zu erstatten, die durch Verwendung anderer Karten entstanden sind. Wer also beispielsweise mit einer (funktionierenden) Kreditkarte Geld am Bankschalter abheben musste, weil die eigentlich EC-Karte defekt war, bekommt die Gebühren für das Abheben zurückerstattet.
Ersetzt werden aber auch die Kosten für die Nutzung fremder Geldautomaten oder für Überweisungen von Freunden und Verwandten ins Ausland, deren Karte nicht funktioniert hat. Für die Erstattung müssen die Geschädigten die Gebührenbelege vorweisen.
Sollte es trotz Vorlage der Belege zu Schwierigkeiten kommen, so können die Musterbriefe der Verbraucherschützer weiterhelfen. Diese gibt es für folgende drei Fälle:
- Keine Kosten erstattet
- Weniger Kosten als erwartet erstattet
- Ersatzkarte für Auslandsaufenthalt benötigt
Verbrauchern raten die Experten außerdem, immer genug Bargeld mit sich zu tragen und beim Auslandsaufenthalt auf alternative Zahlungsmittel zu setzen. Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort kein Verbraucherschutz-Thema mehr.