Lebensmittel-Imitate: Behörde enthüllt weitere Trickser

Der Skandal um die Lebensmittel-Imitate zieht weitere Kreise: Eine Woche nach der Verbraucherzentrale Hamburg hat nun auch das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz Tricksereien rund um Analog-Käse und Schinken-Imitate veröffentlich. In den Labors der Experten kam man den zwielichtigen Anbietern auf die Schliche.

Der Skandal um die Lebensmittel-Imitate zieht weitere Kreise: Eine Woche nach der Verbraucherzentrale Hamburg hat nun auch das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz Tricksereien rund um Analog-Käse und Schinken-Imitate veröffentlich. In den Labors der Experten kam man den zwielichtigen Anbietern auf die Schliche.

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Das Problem für den Verbraucher: „Lebensmittelimitate lassen sich am Geschmack kaum oder gar nicht erkennen“, so die Experten der Behörde. Besonders schwierig werde es in der Pizzeria, an der Wursttheke, beim Bäcker oder in der Eisdiele, wo es im Gegensatz zu verpackten Lebensmitteln keine Zutatenliste gebe. In den Labors des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz kann man aber sehr wohl feststellen, ob im Vanilleeis echte Vanille steckt und wieviel echten Schinken die Schinken-Pizza enthält.

Die Ergebnisse der Stichprobe (durchgeführt erst in den letzten Wochen, als der Skandal schon hochkochte) sind erschreckend: Bei Gastronomie-Salaten entpuppten sich von 23 auf der Speisekarte als Käse ausgelobten Erzeugnissen 8 als Weißkäse – dieser wird vorwiegend aus preiswertem Pflanzenfett hergestellte und hat mit echtem Käse nichst zu tun. Immerhin gab es bei den 33 in diesem Jahr bisher untersuchten sonstigen Weißkäsen aus dem Handel und der Gastronomie keine Hinweise auf Mogelpackungen.

Bei Schinken sieht es nicht viel besser aus. Die Bezeichnung darf nur dann verwendet werden, wenn hochwertiger Kochhinterschinken verwendet wird. Sogenannte „Formfleischerzeugnisse“ oder Imitate haben in dem Produkt nichts verloren. Das Ergebnis einer Stichprobe aus dem letzten Jahr: „Von 40 Proben, die aus der Gastronomie stammten, trugen nur 15 den Namen Schinken zu Recht“, so die Experten. Unter den 104 Proben aus dem Handel seien immerhin 93 nicht zu beanstanden gewesen.

Nicht besser sieht es beim Vanilleeis aus: Von 44 Milcheisproben mit der Angabe „Vanille“ wurden 34 wegen einer irreführenden Verkehrsbezeichnung beanstandet. Sie enthielten nicht ausschließlich natürliche Vanille bzw. natürlichen Vanilleextrakt.

Fazit der Experten: Die Imitate sind weder illegal noch gesundheitsschädlich. Allerdings werde der Käufer in die Irre geführt, und genau das ist unzulässig. Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort kein Verbraucherschutz-Thema mehr.




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