Mogelpackung: Verbraucherzentrale attackiert Lebensmittelindustrie

Inzwischen ist sie schon Standard: Die freiwillige Nährwertkennzeichnung auf den Verpackungen von Lebensmitteln. Hier kann der Kunde ablesen, wie viel Prozent des täglichen Bedarfs an Kalorien oder anderen Elementen beim Verzehr einer bestimmten Menge erreicht werden. Doch die Verbraucherzentrale Hamburg beurteilt das aktuelle System als unzureichend.

Inzwischen ist sie schon Standard: Die freiwillige Nährwertkennzeichnung auf den Verpackungen von Lebensmitteln. Hier kann der Kunde ablesen, wie viel Prozent des täglichen Bedarfs an Kalorien oder anderen Elementen beim Verzehr einer bestimmten Menge erreicht werden. Doch die Verbraucherzentrale Hamburg beurteilt das aktuelle System als unzureichend.

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Das Problem: Die Hersteller können selbst aussuchen, welche Teilmenge des Produkts sie für die Angaben heranziehen. „Mit Minimengen rechnet die Lebensmittelindustrie oft ihre Produkte gesund und lässt Übergewichtige in dem Glauben, Süßigkeiten, Chips oder Fertiggerichte leisteten keinen nennenswerten Beitrag zum täglichen Kalorienkonto“, so der Vorwurf der Verbraucherschützer aus Hamburg.

Sie haben eigens eine aussagekräftige Liste zur Nährwertkennzeichnung im Internet bereit gestelt. Auf dieser ist in anschaulichen Produktfotos zu sehen, welche Teilmengen sich die Hersteller für ihre Angaben heraussuchen. So kann es bei einer Packung Mini-Schaumküsse (266 Gramm) auch mal ein Stück (8, 3 Gramm) sein, bei einer Packung Gummibonbons (400 Gramm) ebenfalls nur ein Stück (8, 8 Gramm).

Obendrein bemängeln die Verbraucherschützer, dass auch bei Süßigkeiten für Kinder die Nährwertangaben für Erwachsene herangezogen würden. Dies verzerrt natürlich das Ergebnis. „Der Verniedlichungseffekt der angegeben Portionsgrößen sowie die auf Erwachsene bezogenen empfohlenen Tagesmengen machen aus mancher Kalorienbombe ein vermeintliches Light-Produkt“, so das Fazit der Verbraucherschützer.

Das derzeit geltende System der freiwilligen Nährwertkennzeichnung funktioniere nicht, da es die wahren Kaloriengehalte vertusche. Die Verbraucherzentrale fordert statt dessen eine Ampel-Kennzeichnung der Inhaltsstoffe, wie es sie in Großbritannien gibt. Anhand der Farben Rot, Gelb und Grün können dort Verbraucher auf einen Blick erkennen, ob Süßigkeiten oder Snacks zucker- oder fettreich sind. Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort kein Verbraucherschutzthema mehr.




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