Verbraucherschützer: Chipsletten sind "Mogelpackung des Jahres 2018"

Verbraucherschützer: Chipsletten sind "Mogelpackung des Jahres 2018"

Die Chipsletten von Lorenz sind jetzt zur „Mogelpackung des Jahres 2018“ gekürt worden. Grund laut Verbraucherzentrale Hamburg: Die Packungsgröße habe sich kaum verändert, der Inhalt sei aber von 170 auf 100 Gramm geschrumpft.

Verbraucherschützer: Chipsletten sind "Mogelpackung des Jahres 2018"
Verbraucherschützer: Chipsletten sind „Mogelpackung des Jahres 2018“ (Bild: Verbraucherzentrale Hamburg)

Zwar hätten einige Händler den Preis für die Chipspackung etwas gesenkt, dennoch verbleibe unter dem Strich eine Preiserhöhung von „fast 50 Prozent“, so die Verbraucherzentrale Hamburg. Bei der Abstimmung zur Mogelpackung landete das Produkt so mit fast 59 Prozent der Stimmen auf Platz eins.

An zweiter Stelle rangiert die Truthahnsalami Light 1A von Dulano (Lidl), Platz drei nimmt der „Mini Babybel“ von Bel ein. Insgesamt sollen fast 40.000 Verbraucher an der Abstimmung teilgenommen haben.

„Rein rechtlich können Verbraucherschützer gegen den Weniger-drin-Preis-gleich-Trick kaum etwas unternehmen“, so die Experten. Während die Hersteller die Füllmenge reduzierten, würden die Händler laut Kartellrecht die Preise festlegen. „Am Ende waschen beide ihre Hände in Unschuld, und der Verbraucher zahlt die Zeche“, so Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Ärgerlicherweise hat der Hersteller beim jetzt gekürten Produkt obendrein die Verpackung zusätzlich mit einem sogenannten Servier-Tray aus Plastik und Frischefolie bestückt: „Verbraucher bekommen weniger Chips, aber bezogen auf den Inhalt mehr Müll für ihr Geld“, so der Experte.

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