Verpackungen: Verbraucherschützer warnen vor Preischaos

Der Gesetzgeber hat dem deutschen Supermarktkunden ein dickes Ei ins Osternest gelegt: Ab Karsamstag, 11. April 2009, sind die Verpackungsgrößen freigegeben. Verbraucherschützer warnen jetzt davor, dass der Einzelhandel die Preise stabil halten könnte, dafür aber die Verpackungsgröße schrumpfen lässt.

Der Gesetzgeber hat dem deutschen Supermarktkunden ein dickes Ei ins Osternest gelegt: Ab Karsamstag, 11. April 2009, sind die Verpackungsgrößen freigegeben. Verbraucherschützer warnen jetzt davor, dass der Einzelhandel die Preise stabil halten könnte, dafür aber die Verpackungsgröße schrumpfen lässt.

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„Das ist eine der für die Verbraucher überflüssigsten Neuregelungen der zurückliegenden Jahre“, kommentiert der Verbraucherschützer Gerd Billen die neue Regelung. Was Nonsens sei, gehöre schnell wieder abgeschafft. Bislang konnte sich der Verbraucher bei zahlreichen Produkten wie Milch, Schokolade, Säften, Butter, Zucker und mehr darauf verlassen, dass zumindest die Packungsgröße identisch ist und bleibt – somit war ein leichter Preisvergleich möglich.

Ab dem 11. April 2009 werden krumme Packungsgrößen und Füllgewichte den Verbraucheralltag erschweren, so der Verbraucherzentrale Bundesverband. Er befürchtet, dass Hersteller die neuen Regeln für versteckte Preiserhöhungen nutzen könnten. „Für die ohnehin maßlos überforderten Kontrollbehörden der Länder wird es noch schwieriger werden, flächendeckende Kontrollen durchzuführen“, so die Experten. Schon jetzt seien Unterfüllungen von Verpackungen und Mogelpackungen an der Tagesordnung. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat hierzu eine PDF-Liste der Mogelpackungen ins Netz gestellt.

Verbrauchern sollten künftig beim Einkauf genau hinzuschauen. „Zum einen sollten sie die Mengenangabe auf der Packung noch kritischer prüfen, zum anderen sollten sie sich für Preisvergleiche am Grundpreis, das ist der obligatorische Preis pro Mengeneinheit, orientieren“, rät die Verbraucherzentrale. Der Bundesverband fordert den Handel auf, den Grundpreis genauso groß auszuloben wie den Gesamtpreis. Dieser ist im Gegensatz zum Gesamtpreis oft kleingedruckt und versteckt angebracht.

Grund der neuen Fertigpackungsverordnung ist eine europäische Richtlinie, die die Packungsgrößen und Füllmengen von Fertigpackungen nun nahezu vollständig liberalisiert. Auch Deutschland hatte die Umsetzung nicht stoppen wollen. Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort kein Verbraucherschutz-Thema mehr.




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