Warnung: Trittbrettfahrer berechnen Gebühren für Selbstauskunft

Seit wenigen Wochen können Verbraucher eine kostenlose Selbstauskunft ihrer gespeicherten Daten beispielsweise bei der Schufa beantragen. Verbraucherschützer warnen jetzt vor Trittbrettfahrern, die mit miesen Maschen aus dieser Neuerung Kapital schlagen wollen.

Seit wenigen Wochen können Verbraucher eine kostenlose Selbstauskunft ihrer gespeicherten Daten beispielsweise bei der Schufa beantragen. Verbraucherschützer warnen jetzt vor Trittbrettfahrern, die mit miesen Maschen aus dieser Neuerung Kapital schlagen wollen.

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Seit dem 1. April haben Verbraucher das Recht, bei Auskunfteien wie der SCHUFA, Bürgel, Creditreform oder infoscore einmal jährlich kostenlos eine schriftliche Datenübersicht zu ihrer Person zu erhalten. Somit wird für manchen transparent, warum er eventuell von dem einen oder anderen Versandhaus nur per Vorkasse oder überhaupt nicht beliefert wird. Die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes kommt also dem Verbraucher zugute.

Umso ärgerlicher ist, dass nun Trittbrettfahrer mit miesen Maschen versuchen, Verbraucher hinters Licht zu führen. Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt jetzt vor der Seite Meineselbstauskunft.de: Auf den ersten Blick würde sie an die Seite der Schufa erinnern. Wer allerdings über diese Seite die kostenfreie Auskunft beantragt, zahlt für das Antragsformular 5, 60 Euro.

Genau dieses Geld lässt sich locker einsparen: Wer direkt bei den Auskunfteien anfragt, erhält seine Daten ohne Gebühren. Darüber hinaus bietet die Schufa eine kostenpflichtige Auskunft für 18, 50 Euro an – diese richtet sich jedoch in erster Linie an Vermieter – wer die Daten nur für sich selber braucht, für den reicht die kostenlose Variante. Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort kein Verbraucherschutz-Thema mehr.




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