Mit dem heutigen 1. Juli geht es den Verbrauchern in Deutschland wieder etwas besser. Ab sofort ist ein sogenannter „Kündigungsbutton“ Pflicht. Wer also online einen Handyvertrag oder Zeitschriftenabo abgeschlossen hat, kann jetzt noch einfacher wieder aussteigen.
Der neue „Kündigungsbutton“ muss ab dem heutigen 1. Juli 2022 auf allen Websites leicht zu finden sein, die online Verträge mit einer Laufzeit anbieten. Das können Mobilfunkverträge, Zeitschriftenabos oder auch Verträge für ein Fitnessstudio sein. Bisher war es je nach Anbieter etwas mühsam, die Kündigung wirksam abzuschließen. So gab es einen Mobilfunkanbieter, der beispielsweise eine Kündigung nur „vormerkte“ und einen Telefonanruf für die „wirksame Kündigung“ vorsah.
Damit ist seit heute Schluss: Ab sofort muss der Kündigungsbutton „ständig verfügbar und leicht zugänglich“ auf den Websites der Anbieter zu finden sein. Unter Angabe der Vertragsnummer soll dann eine Kündigung online ermöglicht werden. Ein weiterer Vorteil: Der Anbieter muss die Kündigung auf elektronischem Weg direkt bestätigen. Die Regelung gilt übrigens auch für Verträge, die bereits vor dem 1. Juli 2022 abgeschlossen wurden. Natürlich kann man nach wie vor auch per Telefon, Briefpost oder Fax kündigen.
Eine Discountfan-Stichprobe am heutigen Freitag Morgen hat ergeben, dass noch nicht alle Anbieter die neue Regelung direkt umgesetzt haben – teilweise sind die Buttons nur schwer oder gar nicht auf der Startseite zu finden. Vorbildlich wurde die Online-Kündigung beispielsweise von diesen Anbietern gelöst:
- Kündigungsbutton bei Freenet (vormals Mobilcom Debitel)
- Kündigungsbutton beim Leserserivce der Deutschen Post
Mit dem Kündigungsbutton tritt bereits die zweite Neuerung innerhalb weniger Monate in Kraft, die den Umgang mit Verträgen verbraucherfreundlicher machen. Seit dem 1. März dürfen sich beispielsweise Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit (meist zwölf oder 24 Monate) jeweils maximal um einen Monat verlängern – davor war es Usus, dass Verträge mindestens ein komplettes Jahr weiterliefen, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wurde.
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