Ebay: "Google Pixel 6" refurb für 215,10 Euro frei Haus (Bild: Ebay.de)
Mit dem „Google Pixel 6“ ist jetzt ein 5G-Handy bei Ebay als B-Ware für 239 Euro frei Haus zu haben – Discountfans können den Preis mit einem Gutschein um weitere zehn Prozent drücken.
Gutschein-Code JUBIRESTORE (gültig bis 19.06.2024)
eingeben – das funktioniert nur solange Vorrat reicht. Es handelt sich um ein Refurb-Gerät mit „leichten Gebrauchsspuren“. Das Android-Handy kommt ohne Vertrag und verfügt über Dual-SIM sowie eSIM. Der RAM ist acht GByte groß, der verbaute Speicher 128 GByte. Unterstützt wird der schnelle Datenstandard 5G.
Retouren sind bei diesem Schnäppchen einen Monat lang zum Nulltarif möglich – gesetzlich vorgeschrieben sind nur 14 Tage, normalerweise müsste der Käufer den Rückversand tragen.
In der Artikelbeschreibung kann ich nichts von „Refurb-Gerät mit leichten Gebrauchsspuren“ finden.
Das Artikelzustand wird mit „Neu: Sonstige …“ beschrieben.
Sie finden die Hinweise in der detaillierten Artikelbeschreibung auf Ebay, z.B. ganz unten im Wortlaut:
„Technischer Zustand: voll funktionsfähig (Geprüft)
ohne SIM-Lock, nutzbar mit allen Karten & Netzen
ohne Branding
Lieferung in OVP oder neutrale Verpackung
Lieferumfang: Smartphone, Ladekabel, Ladegerät, OVP oder neutrale Verpackung
Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir die OVP, auch auf Anfrage, nicht gewährleisten können.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht zu jedem Gerät ein Foto schicken können.
Ausschließlich Versand mit DHL Paket oder UPS, keine Selbstabholung.“
Richtig, die habe ich gelesen.
Und wo wird jetzt das „Refurb-Gerät mit leichten Gebrauchsspuren“ erwähnt, was Sie ja so in Ihrer Beschreibung angeben. Auf eBay dagegen nicht. eBay beschreibt es mit „Neu: Sonstige …“
Deswegen mein Hinweis und diesbezüglich meine Frage. Ihre Antwort passt nicht dazu.
Das entnehmen wir der Originalbeschreibung zum Zeitpunkt der Artikel-Veröffentlichung. Gut möglich, dass der Händler die Angaben abgeändert hat oder das Angebot erweitert / ausgetauscht hat.
Und wenn der Händler nunmehr das Angebot augenscheinlich ausgetauscht hat (siehe aktuelle Beschreibung!), wird immer noch auf der alten (nicht mehr existierenden) Beschreibung beharrt?
Selbst dann, wenn mittlerweile sogar mehrmals darauf hingewiesen wird!?
Hallo,
Zum einen können wir bei inzwischen über 20.000 veröffentlichten Artikeln nicht jeden einzelnen auf dem aktuellen Stand halten. Zum anderen handelt es sich nach wie vor nicht um Neuware – das ist der entscheidende Punkt. Die Kaufentscheidung liegt wie immmer am Schluss beim Kunden 😉
Schon der Screenshot zum Zeitpunkt der Artikelveröffentlichung zeigt, dass eBay das Gerät mit „Neu: Sonstige …“ bezeichnet.
Die von Ihnen gewählte Bezeichnung/Beschreibung als „Refurb-Gerät mit leichten Gebrauchsspuren“ ist schlichtweg falsch!
Als ein Refurb-Gerät (refurbished – renoviert) werden im allgemeinen aufbereitete Gebrauchtgeräte (mit oft tatsächlich vorhandenen Gebrauchsspuren) bezeichnet, was auf den angebotenen Artikel einfach nicht zutrifft!
Auch dürfte eBay den Artikel dann nicht mit „Neu: Sonstige …“ bezeichnen.
Wie kann man Hinweise auf diesen Irrtum mehrfach Ihrerseits ignorieren und versuchen schönzureden?
Hallo,
Vielleicht liegt hier ein Misstverständnis vor. Unser Fokus liegt darauf, dass es sich nicht um Neuware handelt. Der Kunde erhält ein Gerät mit Gebrauchsspuren. Ob nun B-Ware, Refurb, Leasingrückläufer oder etwas anderes: Neu ist das Handy nicht. Das war der zentrale Punkt, den wir im Interesse unserer Leser herausstellen wollten. „Neu … sonstige“ ist bei Ebay immer ein Hinweis darauf, dass es sich nicht um wirkliche Neuware handelt. Der Artikel wird übrigens auch im Rahmen der Aktion „B-Ware und Refurbished“ aufgelistet, siehe hier: https://www.ebay.de/deals/featured/highlights-aus-dem-re-store-b-ware-refurbished?mkcid=1&mkrid=707-53477-19255-0&siteid=77&campid=5337632589&toolid=11800&mkevt=1
Langsam wird’s anstrengend.
Der Kunde erhält eben KEIN (Gebraucht-)Gerät mit Gebrauchsspuren! Zumindest geht dies nicht aus der Artikelbeschreibung hervor. Weil es kein refurbished Gerät ist. Ein Refurb-Gerät wird ebenfalls nirgends in der Beschreibung erwähnt. Es ist ein großer Unterschied zwischen aufbereiteten Gebrauchtgeräten (refurbished) und B-Ware, die als „Neu: Sonstige“ bezeichnet werden darf.
Warum sollte sich ein Händler freiwillig die Reklamationen antun, wenn der Käufer ein refurbished Gerät mit Gebrauchsspuren erhält, der Händler dies aber so nicht angibt?
Sie haben Recht, es wird anstrengend. Deswegen zum Abschluss nochmals (!) die Beschreibung des Verkäufers sowie die Listung innerhalb der Refurb-Kategorie.
Der Fall ist klar. Und selbst bei unklaren Verhältnissen beschreiben wir die Artikel auf Discountfan.de grundsätzlich in einer Weise, dass dem Käufer kein Nachteil entsteht. Sondern, falls wir mal falsch liegen sollten, ein Vorteil…
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* Wir stellen unser Portal seit der Gründung 2002 kostenlos zur Verfügung. Hochwertiger redaktioneller Content muss aber finanziert werden. Aus diesem Grund enthalten einige Beiträge Werbelinks. Discountfan.de erhält also für den Fall, dass im Artikel erwähnte Produkte gekauft werden, eine Provision – für den Endkunden hat dies keine Auswirkung, der Preis ändert sich nicht. Zu den Partnerprogrammen und Partnerschaften gehört unter anderem das eBay Partner Network sowie das von Amazon. Die Berichterstattung seitens Discountfan.de erfolgt jedoch davon unabhängig, Werbeerlöse haben grundsätzlich keinen Einfluss auf unsere Beiträge. Hier finden Sie weitere Details zu unserem redaktionellen Konzept.
In der Artikelbeschreibung kann ich nichts von „Refurb-Gerät mit leichten Gebrauchsspuren“ finden.
Das Artikelzustand wird mit „Neu: Sonstige …“ beschrieben.
Sie finden die Hinweise in der detaillierten Artikelbeschreibung auf Ebay, z.B. ganz unten im Wortlaut:
„Technischer Zustand: voll funktionsfähig (Geprüft)
ohne SIM-Lock, nutzbar mit allen Karten & Netzen
ohne Branding
Lieferung in OVP oder neutrale Verpackung
Lieferumfang: Smartphone, Ladekabel, Ladegerät, OVP oder neutrale Verpackung
Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir die OVP, auch auf Anfrage, nicht gewährleisten können.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht zu jedem Gerät ein Foto schicken können.
Ausschließlich Versand mit DHL Paket oder UPS, keine Selbstabholung.“
Richtig, die habe ich gelesen.
Und wo wird jetzt das „Refurb-Gerät mit leichten Gebrauchsspuren“ erwähnt, was Sie ja so in Ihrer Beschreibung angeben. Auf eBay dagegen nicht. eBay beschreibt es mit „Neu: Sonstige …“
Deswegen mein Hinweis und diesbezüglich meine Frage. Ihre Antwort passt nicht dazu.
Das entnehmen wir der Originalbeschreibung zum Zeitpunkt der Artikel-Veröffentlichung. Gut möglich, dass der Händler die Angaben abgeändert hat oder das Angebot erweitert / ausgetauscht hat.
Und wenn der Händler nunmehr das Angebot augenscheinlich ausgetauscht hat (siehe aktuelle Beschreibung!), wird immer noch auf der alten (nicht mehr existierenden) Beschreibung beharrt?
Selbst dann, wenn mittlerweile sogar mehrmals darauf hingewiesen wird!?
Hallo,
Zum einen können wir bei inzwischen über 20.000 veröffentlichten Artikeln nicht jeden einzelnen auf dem aktuellen Stand halten. Zum anderen handelt es sich nach wie vor nicht um Neuware – das ist der entscheidende Punkt. Die Kaufentscheidung liegt wie immmer am Schluss beim Kunden 😉
Schon der Screenshot zum Zeitpunkt der Artikelveröffentlichung zeigt, dass eBay das Gerät mit „Neu: Sonstige …“ bezeichnet.
Die von Ihnen gewählte Bezeichnung/Beschreibung als „Refurb-Gerät mit leichten Gebrauchsspuren“ ist schlichtweg falsch!
Als ein Refurb-Gerät (refurbished – renoviert) werden im allgemeinen aufbereitete Gebrauchtgeräte (mit oft tatsächlich vorhandenen Gebrauchsspuren) bezeichnet, was auf den angebotenen Artikel einfach nicht zutrifft!
Auch dürfte eBay den Artikel dann nicht mit „Neu: Sonstige …“ bezeichnen.
Wie kann man Hinweise auf diesen Irrtum mehrfach Ihrerseits ignorieren und versuchen schönzureden?
Hallo,
Vielleicht liegt hier ein Misstverständnis vor. Unser Fokus liegt darauf, dass es sich nicht um Neuware handelt. Der Kunde erhält ein Gerät mit Gebrauchsspuren. Ob nun B-Ware, Refurb, Leasingrückläufer oder etwas anderes: Neu ist das Handy nicht. Das war der zentrale Punkt, den wir im Interesse unserer Leser herausstellen wollten. „Neu … sonstige“ ist bei Ebay immer ein Hinweis darauf, dass es sich nicht um wirkliche Neuware handelt. Der Artikel wird übrigens auch im Rahmen der Aktion „B-Ware und Refurbished“ aufgelistet, siehe hier:
https://www.ebay.de/deals/featured/highlights-aus-dem-re-store-b-ware-refurbished?mkcid=1&mkrid=707-53477-19255-0&siteid=77&campid=5337632589&toolid=11800&mkevt=1
Der Händler hat übrigens in der Tat am Tag nach der Aktion die Artikelbeschreibung geändert, können Sie hier nachvollziehen: https://www.ebay.de/rvh/204125640560?rt=nc&_trksid=p4429486.m148105.l48144
Langsam wird’s anstrengend.
Der Kunde erhält eben KEIN (Gebraucht-)Gerät mit Gebrauchsspuren! Zumindest geht dies nicht aus der Artikelbeschreibung hervor. Weil es kein refurbished Gerät ist. Ein Refurb-Gerät wird ebenfalls nirgends in der Beschreibung erwähnt. Es ist ein großer Unterschied zwischen aufbereiteten Gebrauchtgeräten (refurbished) und B-Ware, die als „Neu: Sonstige“ bezeichnet werden darf.
Warum sollte sich ein Händler freiwillig die Reklamationen antun, wenn der Käufer ein refurbished Gerät mit Gebrauchsspuren erhält, der Händler dies aber so nicht angibt?
Sie haben Recht, es wird anstrengend. Deswegen zum Abschluss nochmals (!) die Beschreibung des Verkäufers sowie die Listung innerhalb der Refurb-Kategorie.
Refurb: https://www.discountfan.de/wp-content/uploads/2024/06/ebay-refurb.jpg
Kategorie: https://www.discountfan.de/wp-content/uploads/2024/06/refurb-2.jpg
Der Fall ist klar. Und selbst bei unklaren Verhältnissen beschreiben wir die Artikel auf Discountfan.de grundsätzlich in einer Weise, dass dem Käufer kein Nachteil entsteht. Sondern, falls wir mal falsch liegen sollten, ein Vorteil…