Gratis: 12 x Wirtschaftswoche frei Haus

Gratis: 12 x Wirschaftswoche frei Haus

Für kurze Zeit können sich Discountfans wieder bis zu zwölf Wochen der „Wirtschaftswoche“ zum Nulltarif frei Haus sichern. Auch den „Stern“ gibt es kostenlos.

Die bis zu zwölf Wochen „Wirtschaftswoche“ zum Nulltarif frei Haus kann man sich ab sofort wieder sichern – beim letzten Mal war die Offerte nach wenigen Tagen schon wieder offline. Bei Interesse sollte man schnell zuschlagen.

Wie damals handelt es sich eigentlich um ein Jahresabo, das man innerhalb der ersten drei Monate (12 Ausgaben) widerrufen kann. Diese ersten zwölf Testausgaben sind kostenlos, erst danach fallen die üblichen Abogebühren an.

Wer also den Gratiszeitraum ausnutzen will, sollte nach etwa zwei Monaten widerrufen, was auch per Mail problemlos möglich ist – der Widerruf wird dann ebenfalls per Mail bestätigt. Bleibt man am Ball, so fallen ab der 13. Ausgabe wöchentlich 7,20 Euro an – für die 39 Ausgben summiert sich das auf 266,40 Euro – erst danach kann man kündigen.

Discountfan-Tipp: Auch den „Stern“ kann man zwölf Wochen lang zum Nulltarif frei Haus beziehen, das Reglement ist das Gleiche: Das Widerrufsrecht ist auch hier von 14 auf 90 Tage verlängert.

Die Angabe einer Telefonnummer ist freiwillig. Für das Angebot spricht, dass keine Bank- oder Bezahldaten abgerufen werden – schließlich ist die Offerte in den ersten 90 Tagen komplett gratis.

Rechtssicher ist immer eine Kündigung per Fax (0451/4906670), bei einer Kündigung per Mail (info@pvz.de) sollte man sich den Vorgang umgehend bestätigen lassen – im Discountfan-Test wurde der Widerruf per Mail zuverlässig bestätigt. Relevant sind immer die Angaben in der jeweils verlinkten Liefervereinbarung.

Discountfan-Tipp: Am besten die Bestätigungsmail im eigenen Mailprogramm automatisch auf „Wiedervorlage“ setzen (geht bei Gmail beispielsweise über das Uhrensymbol) und dabei einen Termin Ende September wählen – dann ist man auf jeden Fall noch innerhalb des 90-Tage-Zeitfensters.

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Kommentare

  • Dass man keine Bank- oder Kreditkartendaten angeben muss, gibt natürlich tatsächlich einen gewissen Schutz. Dennoch rate ich euch zur Vorsicht. Vielleicht googelt ihr einfach Mal „PVZ Stockelsdorf Beschwerden“ (oder „Erfahrungen“ oder „Bewertungen“ statt Beschwerden), bevor ihr euch die Zeitschrift gönnt.

  • Wir haben das Angebot beim letzten Mal getestet. Hat reibungslos funktioniert, auch der Widerruf per Mail. Sonst würden wir das Angebot hier nicht erwähnen.

  • Das ist schön und es könnte durchaus sein, dass die PVZ hier absolut korrekt vorgeht.
    Dennoch ist das Netz „voll“ mit Beschwerden über sie.
    Ich habe zuletzt Folgendes erlebt:
    Prämienabo abgeschlossen und es lief alles gut: Der korrekte Jahrespreis wurde im voraus abzüglich 5 Euro (als Dank für die Einzugsermächtigung) abgebucht, die Prämie übersandt, die Kündigung bestätigt und die Zeitschrift ein Jahr geliefert.
    Dann buchte die PVZ jedoch (ohne vorher eine Rechnung o.ä. gesandt zu haben) einen kleineren Betrag von meinem Konto ab. Es gibt bestimmt genügend Menschen, denen das nicht auffällt; ich gehöre aber nicht dazu.
    Ich ließ meine Bank den Betrag zurück buchen und erhielt dann diverse Schreiben, dass sich der Zeitschriftenpreis erhöht habe und ich verpflichtet sei, ihn zu bezahlen und auch die Kosten für die Rücklastschrift zu erstatten. Ich hätte bis zum gerichtlichen Mahnverfahren nicht reagiert, aber sie haben vorher aufgehört.

  • Das ist wirklich ärgerlich. Wenn der Vertrag über uns zustande gekommen ist, können Sie uns das gerne wissen lassen. Häufen sich Feedbacks wie diese, werden diese Unternehmen auf unsere Blacklist gesetzt. Bei kleineren Vorfällen versuchen wir auch, für unsere Leserschaft zu vermitteln. Wir stehen zu unserer Verantwortung!

  • Danke, aber das ist nicht nötig. Ich weiß ja mit ihnen umzugehen.
    Außerdem war das Angebot wirklich toll und ich bin es ja eingegangen, obwohl ich schon meine Erfahrungen mit ihnen gemacht hatte.
    Personen, die bereits beim Eintreffen einer Mahnung Schnappatmung bekommen, sollten sich vielleicht zweimal überlegen, die vielen Warnungen zu ignorieren.
    In dem Zusammenhang kann man auch einmal erwähnen, dass man bei Gericht ein Mahnverfahren einleiten kann ohne dass der Anspruch geprüft wird. Anders ausgedrückt: Auf einen gerichtlichen Mahnbescheid muss man auf jeden Fall reagieren – wenn man sich sicher ist, dass der Anspruch nicht besteht, einfach Widerspruch einleiten.

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