Endlich sind sie da: Das Wirtschaftsministerium hat jetzt die Referenzpreise für den Heizkostenzuschuss 2022 / 2023 veröffentlicht. Discountfans können mit einem Onlinerechner überprüfen, ob Sie Geld vom Staat fürs Heizen im Rahmen der Energiepreisbremse bekommen – diese gilt nicht nur für Öl und Gas, sondern auch für Pellets, Kohle, Koks, Scheitholz und Holzbriketts.
Nach langer Wartezeit hat jetzt das Bundeswirtschaftsministerium die Referenzpreise für den Heizkostenzuschuss (früher als Gaspreisbremse bekannt) festgelegt. Mit diesen ist es nun endlich möglich, den eigenen Zuschuss zu berechnen – oder eben festzustellen, ob man leer ausgeht. Die Referenzpreise für die Heizkosten wurden wie folgt festgelegt:
- Heizöl: 71 Cent / Liter
- Flüssiggas: 57 Cent / Liter
- Holzpellets: 24 Cent / Kilogramm
- Kohle/Koks: 36 Cent / Kilogramm
- Scheitholz: 85 Euro / Raummeter
- Holzbriketts: 28 Cent / Kilogramm
Die Preise verstehen sich jeweils inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer. Wie immer hat es der Gesetzgeber seinen Steuerzahlern nicht unbedingt leicht gemacht. Die Formel für die Erstattung lautet:
Zuschuss = 0,8 x (Rechnungsbetrag 2022 – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge)
Vereinfacht gesagt: Haben sich die Heizkosten gegenüber 2021 verdoppelt, erhält man vom darüberliegenden Betrag 80 Prozent erstattet – allerdings nur, wenn man eine Bagatellgrenze von 100 Euro übersteigt, obendrein ist die Erstattung auf 2000 Euro pro Haushalt gedeckelt.
Eine Verdoppelung liegt beispielsweise bei Heizöl vor, wenn der Literpreis jenseits von 1,42 Euro lag, bei Gas jenseits von 1,14 Euro und bei Pellets der Kilopreis jenseits von 48 Cent (also 480 Kilogramm pro Tonne).
Wer nicht selber nachrechnen mag, kann auch einen Onlinerechner für den Heizkostenzuschuss bemühen. Dieser spuckt nach wenigen Eingaben aus, ob man mit einer Erstattung rechnen kann.
Spoiler: In den meisten Fällen wird es nichts mit dem warmen Geldregen von Vater Staat. Ein Beispiel: Die Literpreise für Heizöl haben sich im letzten Jahr in etwa zwischen 90 Cent und zwei Euro pro Liter bewegt. Wer beispielsweise drei Tonnen Heizöl zum Literpreis von 1,50 Euro gekauft hat, musste 4500 Euro löhnen. Der Literpreis liegt etwas über dem doppelten Referenzpreis von 71 Cent je Liter. Aus diesem Grund darf sich der Steuerzahler über eine Erstattung von immerhin 192 Euro freuen.
Bei einem Literpreis von 1,60 Euro wären schon 432 Euro Erstattung drin. Bei einem Kaufpreis von 1,45 Euro pro Liter geht man hingegen leer aus – zwar liegt der Betrag über dem Doppelten des Referenzpreises, aber man reißt die Bagatellgrenze für die Heizkosten nicht: Der Erstattungsbetrag liegt mit 72 Euro unter der Grenze von 100 Euro.
Discountfan-Fazit: Wer rechtzeitig vorgesorgt und noch günstig eingekauft hat, geht leer aus. Von Nachteil ist das aber dennoch nicht. Schließlich würde man auch bei einer Erstattung des Staates auf einem Teil der Mehrkosten sitzen bleiben. Anträge auf den Zuschuss können ohnehin frühestens ab Mai 2023 gestellt werden – noch sind nicht alle Formalien abgeschlossen.
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