Die Mehrwertsteuersenkung ist da: Ab sofort bis Ende des Jahres gilt ein Satz von 16 statt 19 Prozent, der ermäßigte Satz sinkt von sieben auf fünf Prozent. Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass man zur Sicherheit den heutigen Zählerstand bei Strom und Gas notieren sollte.
Mit der heutigen Senkung der Mehrwersteuer werden Waren und Dienstleistungen für ein halbes Jahr günstiger. Während beispielsweise Mieten und Versicherungsverträge gemeinhin außen vor bleiben, kann dies bei Strom- und Gasverträgen anders aussehen.
Je nach AGB wird die Senkung direkt an den Kunden weiter gegeben – oder dieser hat ein Sonderkündigungsrecht. Problem dabei: Es muss nachvollziehbar sein, wie der Zählerstand am 1. Juli 2020 war. Denn entscheidend ist der Lieferzeitpunkt. Wer also heute ein Foto vom Zählerstand macht und diesen obendrein an seinen Versorger meldet, ist auf der sicheren Seite. Andernfalls wird der Verbrauch nur geschätzt, was unter Umständen eine schlechtere Lösung für den Kunden darstellt.
Die Senkung macht sich durchaus im Geldbeute bemerkbar: Wer beispielsweise einen bisherigen monatlichen Abschlag von 119 Euro hatte, zahlt von jetzt bis Dezember nur noch 116 Euro – unter dem Strich also 18 Euro weniger.
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Schwachsinniger Tipp vom „Verbraucherschutz“. Es ist nirgendwo gesetzlich festgelegt, die Mehrwertsteuersenkung an den Kunden weiter zu geben. Da kann der Zählerstand noch und nöcher fotografiert werden.
Wie im Artikel und von den Experten erwähnt hängt es von den AGB ab, ob die Senkung weiter gegeben wird oder nicht. Ist dies nicht der Fall, hat man zumindest ein Sonderkündigungsrecht.