Was zunächst ein Lustkauf ist, kann sich oft als Luftkauf herausstellen: Messungen der Verbraucherzentrale Hamburg und der Eichdirektion Nord haben ergeben, dass 57 Prozent der verdächtigen Verpackungen nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Sie werfen den Herstellern Täuschung der Kunden vor und haben eine Schwarze Liste veröffentlicht.
Bei einer Stichprobe im August 2007 seien 37 „Verdachtsproben“ unter die Lupe genommen worden, teilt die Verbraucherzentrale Hamburg heute mit. Das niederschmetternde Ergebnis: 21 Verpackungen, also 57 Prozent der Proben, entsprechen „nicht den gesetzlichen Vorgaben“.
So hätten in einer Verpackung von Haferflockengebäck 30 bis 40 Prozent mehr Kekse Platz gefunden. Bei Grießbrei waren sogar nur fünf Zentimeter der 16 Zentimeter hohen Packung mit Inhalt befüllt.
„Nach dem Eichgesetz darf eine Packung keine größere Füllmenge vortäuschen als tatsächlich darin enthalten ist“, so Manfred Bornholdt von der Eichdirektion Nord. Er will nun bei den beanstandeten Produkten ein Bußgeldverfahren einleiten. Zuvor soll aber noch eine Herstellerüberprüfung vor Ort nach den amtlichen Prüfplänen durchgeführt werden.
Die Verbraucherschützer haben bereits jetzt eine Schwarze Liste der Mogelpackungen im PDF-Format veröffentlicht. In einer Tabelle werden übersichtlich Bilder der Verpackungen und die eigentliche Befüllungshöhe dargestellt.